Zu viel Geld für Betriebsräte "Personalmanagern drohen jetzt Strafprozesse wegen Untreue"

Im Blickpunkt: Volkswagens Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh war mit zeitweise 750.000 Euro Jahreseinkommen die Ausnahme – unter anderem an seinem Gehalt entzündete sich der Streit im VW-Fall.
Foto: Christophe Gateau / dpaSie können den Artikel leider nicht mehr aufrufen. Der Link, der Ihnen geschickt wurde, ist entweder älter als 30 Tage oder der Artikel wurde bereits 10 Mal geöffnet.
Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt, so schlicht steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Zugleich verhandeln langjährige Betriebsräte wie der ehemalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh in den Aufsichtsräten von Konzernen direkt mit dem Topmanagement und entscheiden mit über die Zukunft der Unternehmen. Dürfen Betriebsräte also auch bezahlt werden wie Manager? Nein, sagt der Bundesgerichtshof - und fügt in einem Aufsehen erregenden Urteil hinzu: Wer Betriebsräten ein überhöhtes Gehalt zahlt, kann wegen vorsätzlicher Untreue strafrechtlich verfolgt werden. Das Urteil des BGH (Az 6 StR 133/22) sorgt nicht nur bei Volkswagen, sondern bei Konzernen in ganz Deutschland für Aufregung. Arbeitsrechtler Stefan Greiner rät Personalmanagern, jetzt schleunigst auf die neue Rechtslage zu reagieren.
mm: Herr Greiner, seit Jahren wird über die angemessene Bezahlung von Betriebsräten in Unternehmen gestritten. Nun hat der Bundesgerichtshof die Freisprüche für vier ehemalige VW-Manager aufgehoben und festgestellt, dass sich ein Vorstand oder Prokurist wegen Untreue strafbar machen kann, wenn sie einem Betriebsrat ein überhöhtes Arbeitsentgelt zahlen. Herrscht mit dem Urteil des BGH endlich Klarheit?
Stefan Greiner: Klarheit herrscht nun darüber, dass der BGH die strafrechtlichen Grenzen deutlich enger zieht, als man das bislang erwartet hat. Arbeitsrechtlich war die Sache schon zuvor recht klar: Betriebsratsarbeit ist laut Betriebsverfassungsgesetz ein Ehrenamt, zugleich dürfen Betriebsräte wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.
Diese Vorgaben sind allerdings recht unkonkret und eröffnen einen weiten Interpretationsspielraum.
Das Benachteiligungsverbot war zuvor schon wirkungsvoll, da betroffene Betriebsräte im Streitfall vor dem Arbeitsgericht geklagt haben. Bei Begünstigungen jedoch gab es in der Vergangenheit keine Klagen und bei einigen Personalchefs herrschte auch die Annahme, dass es keine strafrechtlichen Folgen habe, wenn man Mitarbeitervertretern zu viel Geld zahlt. Dies hat sich durch das Urteil des BGH fundamental gewandelt, und die Welt für Unternehmen ist seitdem eine andere: Personalmanagern drohen jetzt Strafprozesse wegen Untreue, wenn sie ihre freigestellten Betriebsräte begünstigen.
Stefan Greiner
Verhandelt wurde im Fall VW. Warum hat das Urteil dennoch für alle Dax-Konzerne besondere Bedeutung?
In der betrieblichen Mitbestimmung stecken Unternehmen in einem echten Dilemma. Es ist klar, dass Betriebsräte sehr verantwortliche und wichtige Aufgaben übernehmen. Diese erfordern Verhandlungsgeschick, Kommunikationsfähigkeiten und wirtschaftlichen Sachverstand. Vor allem langjährige Betriebsräte, die auch in den Aufsichtsräten von Konzernen sitzen, übernehmen häufig Aufgaben eines "Co-Managers": Diese Aufgaben bei der Vergütung zu berücksichtigen, ist wegen des Ehrenamtsprinzips kaum möglich. Viele Unternehmen sind daher in der Zwickmühle und neigen dazu, die Grenzen bei der Bezahlung ihrer freigestellten Betriebsräte ziemlich auszureizen – manchmal über die Grenzen des rechtlich Vertretbaren hinaus. Das ist kein Volkswagen-Phänomen. Das ist in der Welt der betrieblichen Mitbestimmung weit verbreitet.
Das heißt konkret, dass jetzt alle Unternehmen eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen?
Ich kann allen Unternehmen nur raten, die Vergütungsmodelle für ihre Betriebsräte jetzt genau unter die Lupe zu nehmen – und sie schnellstmöglich an das rechtlich Zulässige anzupassen. Nur so können sie für die Zukunft eine Strafbarkeit ihrer handelnden Manager abwenden.
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