Wortlaut
Konsortialvertrag
Wie Berlin die Investoren der Wasserbetriebe (BWB) von juristischen Unwägbarkeiten freihielt.
Aus dem Konsortialvertrag zwischen Berlin und RWE/Vivendi vom 14. Juni 1999:
"Wird ... das Teilprivatisierungsgesetz ganz oder teilweise für nichtig oder auf Grund einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt und führt die Nichtigerklärung zu wirtschaftlichen Nachteilen der BWB, so ist das Land Berlin verpflichtet, unverzüglich ... zu prüfen, welche ... Maßnahmen geeignet sind, die Nachteile ... in vollem Umfang auszugleichen. Der Senat von Berlin wird insbesondere prüfen, ob die Nachteile durch eine Novellierung des Teilprivatisierungsgesetzes ausgeglichen werden können."