Wortlaut
Gerichtsurteil
Wie die Privatisierer bei der Auftragsvergabe für den Großflughafen Berlin-Brandenburg schlampten.
Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 3. August 1999:
"Die Vergabe ... ist unter Verstoß gegen dieses Verbot (das Diskriminierungsverbot, Anm. d. Red.) zustande gekommen, weil ... an der Vergabeentscheidung Personen ... mitgewirkt haben, die Aufsichtsfunktionen in am Konsortium der Beigeladenen (das damals siegreiche Hochtief-Konsortium, Anm. d. Red.) beteiligten Gesellschaften ausüben oder ausübten. Diese Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebots diskriminiert die Antragstellerin (das damals unterlegene IVG-Konsortium, Anm. d. Red.) und verletzt sie mithin in ihren Rechten. Die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen ... ist in nicht zureichender Weise dokumentiert worden. Ein Vermerken der Erfüllung ... mit "+" "o" reicht hierzu nicht aus.
In gleicher Weise fehlt es auch an einer besonderen Dokumentation der Auswahl der Beigeladenen als preferred bidder ... Zudem gibt es ... keine Unterlage, aus denen sich die Bewertungen zu den einzelnen Kriterien herleiten ließen."