Facebook-Marketplace Meta verstößt wohl gegen EU-Kartellvorschriften

Die Europäische Kommission wirft der Facebook-Mutter Meta Verstöße gegen das Kartellrecht vor. Der US-Konzern verletzt wahrscheinlich EU-Regeln, da er beim Wettbewerb für Online-Kleinanzeigen seine beherrschende Stellung missbraucht. Die Geldbuße könnte gigantisch ausfallen.
Marktbeherrschend: Meta-Konzernchef Mark Zuckerberg

Marktbeherrschend: Meta-Konzernchef Mark Zuckerberg

Foto: Mark Lennihan/ dpa

Der US-Internetkonzern Meta verstößt nach vorläufiger Ansicht der EU-Wettbewerbshüter durch eine Verzerrung des Wettbewerbs bei Facebook-Marketplace gegen europäische Kartellvorschriften. Konkret bemängelt die EU-Kommission einer Mitteilung vom Montag zufolge, dass Meta konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram Werbung schalten, einseitig unfaire Handelsbedingungen auferlege.

Darüber hinaus verknüpfe das von Mark Zuckerberg (38) geführte Unternehmen Meta den Facebook-Marketplace mit seinem marktbeherrschenden sozialen Netzwerk Facebook.

So hätten Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu dem Kleinanzeigenportal, "ob sie dies wünschen oder nicht". Die Kommission hege den Verdacht, dass Facebook-Marketplace dadurch einen erheblichen Vertriebsvorteil habe, den die Wettbewerber nicht wettmachen könnten, heißt es in der Mitteilung.

Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Umsatzes droht

Die Ankündigung der Beschwerdepunkte greife allerdings nicht dem Ergebnis der Untersuchung vor, betonte die EU-Kommission. Der US-Konzern habe nun die Möglichkeit, die Zweifel an seinem Kleinanzeigendienst auszuräumen.

Kommt die EU-Kommission dennoch zu dem Schluss, dass hinreichend Beweise für Verstöße vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta verhängen. Die Meta-Aktie rutschte am Montag zeitweise um 2 Prozent ab.

hr/dpa-afx
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