Was Kommunen beim Verkauf öffentlicher Unternehmen beachten sollten und womit Erwerber rechnen müssen. Tipps von Jobst Fiedler, Partner der Unternehmensberatung Roland Berger und langjähriger Verwaltungschef von Hannover:
u Das Geschäft ist komplexer und schwieriger als der M&A-Normalfall: Gesellschaftliche Interessen wie Versorgungssicherheit oder Standortgarantien fließen häufig in den Verkaufsprozess ein. Nur selten will die öffentliche Hand komplett auf jegliche Einflussnahme verzichten. Das hat seinen Preis: Sperrminoritäten mindern den Verkaufserlös beträchtlich.
u Nicht nur der Verkauf an sich, auch die Auswahl externer Berater oder Investmentbanker sollte im Wettbewerb erfolgen, um die nötige öffentliche Akzeptanz für die Privatisierung zu schaffen.
u Die Kommune sollte zunächst ein detailliertes Beteiligungsportfolio erstellen (mit Werthaltigkeit, Marktchancen und -risiken) und potenzielle Verkaufsobjekte gegebenenfalls erst sanieren, statt sie zum Schleuderpreis abzugeben.
u Möglichst mehrere Unternehmen gleichzeitig auf die Privatisierung vorbereiten - ohne exakten Zeitplan, in welchem Haushaltsjahr genau welche Transaktion geplant ist. So kann ein Interessent die Kommune nicht unter Verhandlungsdruck setzen.
u Nicht erst dann privatisieren, wenn der Einnahmezwang aufgrund der Kassenlage unerträglich groß geworden ist. Dann ist die Verhandlungsmacht gleich null.
u Den Kreis potenzieller Erwerber möglichst lange groß lassen. Bis zum endgültigen Vertragsabschluss mit mindestens zwei Kandidaten weiter verhandeln.
u Bei einem Börsengang nicht von einem möglichst hohen Emissionspreis leiten lassen. Ein Gleichgewicht zwischen Kasse machen und stabiler Kursentwicklung sollte angestrebt werden.