Henning Zülch

Information statt Ballast Quartalszahlen sind wichtiger denn je

Henning Zülch
Von Henning Zülch
Ein zeitnahes Reporting der Unternehmenszahlen ist wichtiger denn je - auch, um das Management besser zu kontrollieren. Quartalsberichte lassen sich jedoch schlanker gestalten - sie sind dann wesentlich effektiver.
Allianz-Chef Oliver Bäte ist kein Freund von Quartalszahlen. Doch nur einmal jährlich zu berichten, reicht nicht aus

Allianz-Chef Oliver Bäte ist kein Freund von Quartalszahlen. Doch nur einmal jährlich zu berichten, reicht nicht aus

Foto: CHRISTOF STACHE / AFP

Die Quartalsberichterstattung ist seit vielen Jahren ein Stiefkind des deutschen Kapitalmarktes. Nicht zuletzt die ständige Kritik an der vierteljährlichen Berichtspflicht, unter anderem geäußert von Allianz-CEO Oliver Bäte, zeugt von einer Missachtung dieses äußerst relevanten Informationsmediums. Wie bedeutsam diese Zwischenberichterstattung ist, hat die Corona-Pandemie gerade gezeigt. Die Vorteile der Quartalsberichterstattung sind zahlreich - und wissenschaftlich belegt. Die Forschung hat gezeigt, dass nahezu alle Marktteilnehmer geradezu erpicht auf diese Informationen sind. Das zeitnahe Reporting ermöglicht eine bessere Überwachung des Managements, sorgt für mehr Transparenz und damit auch für bessere Möglichkeiten, zusätzliches Kapital zu erlangen.

Henning Zülch
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Michael Bader

Henning Zülch ist Professor für Accounting and Auditing an der HHL Leipzig Graduate School of Management. Er ist Verfasser von zahlreichen Beiträgen zu Themen der Internationalen Rechnungslegung und Finanzkommunikation. Zudem ist er wissenschaftlicher Direktor des jährlich vom manager magazin ausgerichteten Wettbewerbs Investors' Darling. Überdies beschäftigt er sich mit der Übertragbarkeit betriebswirtschaftlicher Grundprinzipien auf die erfolgreiche Führung von Sportvereinen.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie sich diese Anforderungen und Erwartungen des Kapitalmarkts effizient bedienen lassen – insbesondere in Zeiten, in denen Unternehmen nach Effizienzpotenzialen suchen. Werfen wir einen Blick in die Berichtspraxis der 160 größten Unternehmen im deutschen Prime Standard: Seit der Deregulierung 2015 bestehen nur noch geringe Mindestanforderungen an die Veröffentlichung einer Quartalsmitteilung. Eine Erläuterung der Geschäftstätigkeit im Mitteilungszeitraum, die wesentlichen Ereignisse und Geschäfte sowie deren Auswirkungen auf die Finanzlage und ein Prognosebericht reichen aus. Ein ausführlicherer Quartalsbericht kann selbstverständlich weiterhin erstellt und veröffentlicht werden, aber auf freiwilliger Basis.

Die Deregulierung und ihre Folgen

Es gibt noch immer zahlreiche Unternehmen, die diesen ausführlicheren Weg über einen Quartalsbericht wählen und sich dabei weit über den Mindestanforderungen bewegen. Viele Kapitalmarktteilnehmer fordern nun einmal die Offenlegung zeitnaher Informationen zur unterjährigen Geschäftsentwicklung ein und fühlen sich durch eine bloße Mitteilung nur unzureichend informiert. Allerdings stellte fast die Hälfte der Unternehmen im Prime Standard ihr Berichtswesen direkt nach der Deregulierung auf eine Quartalsmitteilung um. Die größten Kürzungen fanden dabei im Lagebericht und Anhang statt. Die Kernelemente, wie Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Cash-Flow-Statement sowie die Erklärung zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) blieben weitgehend erhalten. 

Was also hat sich seit 2015 wirklich verändert? Eine Studie der HHL Leipzig Graduate School of Management und der Kirchhoff Consult AG hat die Quartalsberichte und -mitteilungen der 160 Unternehmen aus Dax, MDax und SDax in einem Zeitraum von 2016 bis 2019 untersucht und ist zu drei wesentlichen Ergebnissen gekommen. 

1. Mehr Mitteilungen, weniger Berichte

Unmittelbar nach der Deregulierung veröffentlichten noch mehr als 50 Prozent der Unternehmen einen klassischen Quartalsbericht, vier Jahre danach war es nur noch rund ein Viertel. Dieser Trend ist über alle Indizes erkennbar, im DAX jedoch am stärksten ausgeprägt. Dabei ist ein sogenannter Follower-Effekt erkennbar: Immer mehr Unternehmen haben seit 2016 auf eine Quartalsmitteilung umgestellt, um keinen Quartalsbericht in Übereinstimmung mit der Rechnungslegungsvorschrift IAS 34 mehr aufstellen zu müssen. Allerdings taten etwa 25 bis 30 Prozent der Unternehmen dies nicht direkt nach der Deregulierung, sondern erst in den Folgejahren. Es wurde also abgewartet, was die Peer Group macht. 

2. Geringerer Umfang

Es zeigt sich zudem die klare Tendenz zu fallenden Seitenzahlen. Der durchschnittliche Umfang der Berichte ging von 2016 bis 2019 um knapp 20 Prozent zurück. Kürzungen gab es dabei vor allem bei den Unternehmen, die ihr Berichtsformat umgestellt hatten. Bei gleichbleibendem Format waren keine wesentlichen Änderungen im Umfang erkennbar. 

3. Weniger freiwillige Elemente

Mit der Umstellung auf die Quartalsmitteilung gingen inhaltliche Elemente teilweise verloren. Ein Vergleich der Berichtsjahre 2018 und 2019 zeigt, dass sich die Offenlegung der betrachteten Inhaltselemente — mit Ausnahme der VFE-Lage — zwar verschlechtert hat, allerdings nur leicht. Viele der untersuchten Unternehmen übertrafen in ihrer Berichterstattung regelmäßig die Mindestanforderungen. Das heißt: Ein geringerer Umfang der Veröffentlichung geht nicht notwendigerweise mit einem Qualitätsverlust einher. 

Ein Kompromiss als Lösung

Verschlankungstendenzen bei der Quartalsberichterstattung sind somit eindeutig erkennbar, allerdings sind die Berichte und Mitteilungen auch leichter lesbar geworden. Die Studie zeigt, dass insbesondere die Dax-30-Unternehmen die Situation vor der Deregulierung als einen "Disclosure Overload" empfunden haben. Gleichzeitig berichten weiterhin zahlreiche Unternehmen auf freiwilliger Basis über Inhalte, die nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind. Dies deutet darauf hin, dass sie für sich einen Mittelweg für eine effektive Quartalsberichterstattung gefunden haben.

Dies könnte Vorbildcharakter auch für andere Unternehmen haben. Um sowohl die Informationsnachfrage der Marktteilnehmer zu befriedigen als auch eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sollte die vierteljährliche Berichterstattung ein guter Kompromiss zwischen den Mindestanforderungen der Quartalsmitteilung und einem vollumfänglichen Quartalsbericht sein: eine qualifizierte Quartalsmitteilung.

 Im Idealfall enthält sie einen reduzierten Zwischenlagebericht, der relevante Informationen zu Management (Kapitalmarkt, Geschäftsmodell, Wertmanagement), Financials (aktuelle Ereignisse, Kommentierung der VFE-Lage, ggf. Verweise auf verkürzten Abschluss) sowie Prospectives (Chancen/Risiken, Prognoseveränderungsbericht) offenlegt. Qualifiziert bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Auswahl und Detailtiefe der veröffentlichten Informationen nach Relevanzgesichtspunkten erfolgen. Somit geht das Mehr an verfügbaren Informationen nicht automatisch mit einem Disclosure Overload einher.

Es gibt gute Vorbilder

Zwei Unternehmen tun sich in der Studie als Best_Practice-Beispiele hervor: In den Quartalsmitteilungen des MDax-Unternehmens Hella finden Investoren zahlreiche relevante Informationen: eine Darstellung der VFE-Lage, Primary Financial Statements, ein Chancen-Risiken-Update, eine Prognose sowie ausgewählte Angaben im Anhang. Auch die im SDAX gelistete KWS Saat versteht es in ihren Quartalsmitteilungen, inhaltlich relevante Informationen mit zusätzlichen finanziellen Angaben auf Segmentebene zu kommunizieren – und dass, obwohl die Mitteilung nur etwa 15 Seiten lang ist.

Beide Unternehmen zeigen, wie man qualifiziert und ohne unnötigen Ballast mit Quartalsinformationen umgehen kann. So aufbereitet ist eine vierteljährliche Information sinnvoll. Und die Berichtspflicht ebenfalls.

Henning Zülch ist Professor für Accounting and Auditing an der HHL Leipzig Graduate School of Management und ist Mitglied der MeinungsMacher von manager-magazin.de. Trotzdem gibt diese Kolumne nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion des manager magazins wieder.

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