Vermietung von Wohnungen an Touristen Warum ein Ex-Verfassungsrichter gegen die Stadt Berlin klagt

Von Arne Gottschalck
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Helge Sodan hat bislang das gemacht, was viele Juristen interessiert. Er war Präsident des Verfassungsgerichtshofs Berlin, ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin - und nun hat er unter anderem für das Vermittlungsportal Wimdu eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, die zehntausende Vermieter in Deutschland und hunderttausende Mieter berührt.

Seit Oktober vergangenen Jahres feilte der Jurist daran. Worum geht es? Um nicht weniger als die Freiheit, mit seinem Eigentum zu machen, was man möchte.

Genau das wollen viele Wohnungseigentümer in Berlin, die ihr Eigentum nicht dauerhaft vermieten wollen, sondern nur auf Zeit. An Urlauber oder an Geschäftsleute. Für die Vermieter ist das häufig lukrativ, Plattformen wie Wimdu helfen dabei, diese Kurzvermietung anzubahnen.

So weit, so einfach. Doch wenn eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus immer wieder an Gäste vermietet wird, die nur kurz in der Stadt sind und deren Nachtleben auskosten wollen, führt das zu Konflikten mit denen, die dort wohnen.

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Und so kam es, dass Städte wie Berlin oder auch Hamburg das Wort des Zweckentfremdungsverbots die Runde machte. Wer so kurzfristig vermiete, zweckentfremde seine Wohnung. Und das ginge nicht an. In Berlin, wegen seiner kommoden Preise beliebt bei Wochenendurlaubern, müssen daher ab dem 1. Mai 2016 die Ferienwohnungsvermieter eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des zuständigen Bezirksamts einholen - oder müssten mit Geldbußen rechnen, wie "AHGZ online"  berichtet.

Ein Streit, wie ihn Juristen lieben, weil zwei Rechte gegeneinander abgewogen werden müssen - das Recht auf Eigentum auf der einen Seite mit dessen gesetzlicher Einschränkung auf der anderen, wie es Artikel 14 des Grundgesetzes umreißt. Aber auch ein Streit, der handfeste wirtschaftliche Interessen betrifft.

Die Interessen der Wohnungseigentümer zum Beispiel. Ebenso der Hotelindustrie, der diese Art der Übernachtung ein Dorn im Auge ist, ähnlich wie der Taxi-Industrie das Wirken der Plattform Uber. Und da sind natürlich die Interessen von Plattformen wie Wimdu, die ihr Geld mit der Vermittlung solcher privaten Wohnungen verdienen. Deswegen die Klage, deswegen der Einsatz von Sodan.

Seine Einschätzung? "Nach gründlicher Prüfung bin ich der Überzeugung, dass die Betreiber ihre Ferienwohnungen aus verfassungsrechtlichen Gründen weiter vermieten können."

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