Gerichtsverhandlung abgesagt Ex-Sparkassenchef Fahrenschon akzeptiert Strafbefehl

Georg Fahrenschon hat den in der Summe leicht reduzierten Strafbefehl nun doch aktzeptiert
Foto: Soeren Stache/ dpaDer zurückgetretene Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon kommt nun doch um einen öffentlichen Prozess zu seiner Steueraffäre herum. Der ehemalige CSU-Politiker wolle einen - in der Summe leicht reduzierten - Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung über 140 Tagessätze akzeptieren, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag.
Die Steueraffäre, die kurz vor seiner geplanten Wiederwahl als Präsident des Sparkassenverbandes DSGV hochgekocht war, hatte den früheren bayerischen Finanzminister das Amt gekostet. Fahrenschon hatte eingeräumt, dass er seine Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 zu spät beim Finanzamt abgegeben hatte.
Gegen den Strafbefehl hatte er sich aber gewehrt und wollte es auf einen Prozess ankommen lassen. Sein Verhalten sei zwar kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat. Der Prozess hätte am Donnerstag vor dem Amtsgericht München beginnen sollen - unter großem Medieninteresse.
Nach einem Gespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, das auf Bitten seiner Verteidiger stattfand, habe Fahrenschon eingelenkt, sagte die Sprecherin. Formal muss die Staatsanwaltschaft nun einen neuen Strafbefehl beantragen. Fahrenschon hat dann zwei Wochen Zeit, ihn anzunehmen.