Unternehmensteuer Reform beschlossen
Berlin - Die Weichen für eine Reform der Unternehmensbesteuerung sind gestellt: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin den auch in der großen Koalition teils heftig umstrittenen Gesetzentwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Wirtschaftsminister Michael Glos forderte Nachbesserungen für den Mittelstand. Der CSU-Politiker beklagt nach wie vor Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem "deutlichen Signal für inländische und ausländische Investoren". Die Gesetzgebung solle noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, sagte sie bei der Eröffnung der Computermesse Cebit in Hannover.
Widerstand in den parlamentarischen Beratungen kündigten die SPD-Linken an. Sie kritisieren die für 2008 geplanten Steuersenkungen als ungerechtfertiges "Milliarden-Geschenk" für Unternehmen. Auch die Wirtschaft pocht auf weitere Korrekturen an den Gesetzesplänen.
Ab 2008 soll laut dem Gesetzentwurf die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von aktuell 38,6 Prozent auf knapp unter 30 Prozent sinken. Die Einnahmeverluste für den Staat betragen nach Berechnungen des Finanzministeriums im ersten Kassenjahr 6,47 Milliarden Euro und in den drei folgenden Jahren 6,72 Milliarden sowie 6,80 und 5,27 Milliarden Euro.
Laut einem früheren Beschluss der Ministerriege sollten die jährlichen Einnahmeverluste allerdings langfristig fünf Milliarden Euro nicht überschreiten. Zentrales Ziel der Reform ist es, mit niedrigeren nominalen Steuersätzen hiesige Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten und zu Investitionen zu animieren. Zudem sollen Gewinne wieder stärker als bisher in Deutschland versteuert werden und nicht im Ausland.
Ziel der Reform ist auch, dass die Gewinne wieder stärker als bisher in Deutschland versteuert werden und nicht im Ausland. Laut dem Entwurf wird ab 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne in Höhe von 25 Prozent eingeführt. Die neue Steuer soll anonym erhoben und direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt werden.
Die Reform begrenzt auch die Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen auf höchstens 30 Prozent. Bei späterer Entnahme wird mit 25 Prozent nachbesteuert. Zudem kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Ein völlig neues Instrument ist die "Zinsschranke", die eine willkürliche Gewinnverlagerung großer Konzerne ins Ausland unterbinden soll. Die Schranke beschränkt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit vom Gewinn. Eine Freigrenze von einer Million Euro soll sicherstellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht betroffen sind.
manager-magazin.de mit Material von ap und dpa