Mehr netto Zehn Alternativen zur Gehaltserhöhung

Es ist nicht Geld allein: Auch ein Elektro-Dienstfahrrad kann die Motivation heben - und die Gesundheit fördern
Foto: heikomandl.atAngenommen, Sie hätten während der Pandemie Hervorragendes geleistet, um den Laden in schwieriger Zeit am Laufen zu halten. Sie haben im Büro unter der Mund-Nasen-Bedeckung gelitten und haben anschließend ein paar teure Quadratmeter fürs Homeoffice abgezwackt. Sie haben eventuell in Rekordzeit den neuen Onlineshop programmiert oder zumindest neben zahlreichen Zoom- oder Teams-Konferenzen auch noch die Kinderbetreuung organisiert. Doch während Ihre Ausgaben aufgrund der Heimarbeit real gestiegen sind, hat die Corona-Pandemie ihr Gehalt möglicherweise schrumpfen lassen. Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung sind im Jahr 2020 die durchschnittlichen Bruttolöhne im Vergleich zum Vorjahr gesunken, wie das Statistische Bundesamt im April mitteilte.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten fällt es vielen Beschäftigten schwer, jetzt ein höheres Gehalt einzufordern, allem Einsatz zum Trotz. Doch es gibt spannende Alternativen: Es gibt neben der Forderung nach mehr Geld noch viele weitere Möglichkeiten, Ihr persönliches Netto zu vergrößern.
Was also können Sie auf den Verhandlungstisch legen? Hier sind zehn Vorschläge, die auch Ihrem Arbeitgeber gefallen könnten – inklusiv überzeugender Argumente.
Extraurlaub
Mehr Zeit für Freizeit und Familie ist die beliebteste und einfachste Form moderner Boni. Laut einer repräsentativen Befragung der Business-Plattform Xing unter deutschen Angestellten sind zusätzliche freie Tage für mehr als die Hälfte der Beschäftigten (53 Prozent) die attraktivste nicht-monetäre Entlohnungsoption. Vorgemacht hat es beispielsweise der Modeversender Zalando: Personalchefin Astrid Arndt hat ihren 14.500 Mitarbeitern eine Woche bezahlten Extraurlaub verschrieben, die "kollektive Pause" solle "Kraft und Energie" für die nächste Zeit geben.
Der Vorteil für den Arbeitgeber: Motivation – die Ferienvorfreude wird Sie anspornen. Und Sie kommen erholt und mit frischer Energie zurück.
Verkürzte Arbeitszeit
Die Gleichung "Anwesenheit gleich bezahlte Arbeitszeit" als Konstante der Arbeitswelt ist passé. Dass kürzere Arbeitszeiten eine höhere Produktivität bewirken, weil Leistungsfähigkeit und Konzentration höher sind und weniger Fehler gemacht werden, ist vielfach belegt. Spätestens mit der Pandemie hat sich die Erkenntnis verbreitet, dass mobile Arbeitsorte und flexible Arbeitszeiten die Produktivität bei geistigen Tätigkeiten begünstigen. Lassen Sie sich also nach Ihrer Leistung und Kreativität bezahlen und nicht nach erreichter Stundenzahl: Als Variante zu Vorschlag eins, die Ihrer Work-Life-Balance noch nachhaltiger zugutekommt, bitten Sie Ihre Vorgesetzte um freie Freitagnachmittage in den Sommermonaten.
Ihr Argument: Sie erhöhen Ihre Stundenproduktivität. Sie schaffen in der verkürzten Arbeitszeit genau so viel weg wie in einer vollen Woche, weil Sie fokussierter sind.
Weiterbildung
Setzen Sie sich ein Lernziel, das nicht nur für Ihre Arbeit sinnvoll ist, sondern Sie auch persönlich reizt. Schlagen Sie Ihrem Chef eine Auswahl aus passenden Seminaren vor, und bitten Sie um Kostenübernahme. Damit zeigen sie nicht nur Ihre eigene Entwicklungsbereitschaft, sondern eröffnen sich langfristig auch neue Arbeitsfelder und bessere Einkommensmöglichkeiten.
Ihre Argumente: Sie kommen inspiriert zurück. Das Gelernte können Sie nicht nur für die Arbeit anwenden, sondern auch noch an die Kollegen weitergeben. Ihre neuen Qualifikationen werden sich im Geschäftsergebnis auszahlen. Eine echte Win-Win-Win-Situation! Bonus: Die Fortbildungskosten sind für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei.
Sach- und Dienstleistungen
Ein echter geldwerter Vorteil kann es sein, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Dinge schenkt, die Sie ohnehin benötigen. Während von einer Gehaltserhöhung für Sie netto oft nur rund die Hälfte übrigbleibt, können Arbeitgeber eine ganze Reihe lukrativer Extras sogar steuerfrei auszahlen: Gutscheine (etwa Essens- oder Tankgutscheine), Produkte oder Dienstleistungen bleiben bis zu 44 Euro im Monat (ab 2022 sogar bis zu 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum normalen Lohn gewährt werden, erklärt das Portal Finanztip.de. Der monatliche Freibetrag kann auch für einen Zuschuss zu einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio genutzt werden.
So argumentieren Sie: Ihr Chef spart sich die langfristige Verpflichtung einer Lohnerhöhung sowie die dabei anfallenden Sozialabgaben und Steuern. Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt, könnten Sie um von Ihrer Firma vertriebene Produkte oder Leistungen zum reduzierten Preis bitten. Solche Mitarbeiterrabatte sind jährlich bis zu einem Umfang von 1080 Euro steuerfrei.
Notebook, Tablet oder Smartphone
Sachleistungen in Form von (vergünstigten) Produkten und Dienstleistungen als nicht-monetäres Zahlungsmittel begrüßten in der Xing-Umfrage immerhin rund 38 Prozent der Arbeitnehmer. Eine Sonderregelung gilt für Geräte, die Eigentum der Firma bleiben: Ein Firmenhandy oder -Notebook dürfen Angestellte auch privat nutzen, ohne den geldwerten Vorteil zu versteuern – egal, wie teuer die Geräte sind, erklärt Finanztip.de. Schenkt der Arbeitgeber Ihnen allerdings ein Kommunikationsgerät, zahlt er pauschal 25 Prozent Lohnsteuer. Für Sie lohnt sich eine solche Sachprämie oft eher als eine Geldprämie, da sie steuerfrei zusätzlich zum Lohn bei Ihnen ankommt.
Ihr Argument, das Sie besser vorsichtig formulieren: Viele Mitarbeiter nutzen attraktive Arbeitsgeräte vermutlich ohnehin heimlich für private Zwecke – besser ist es doch mit Erlaubnis.
Gesundheitskurse
Chefin, wie wäre es mit Rückentraining, Yoga, einem Ernährungsseminar, Raucherentwöhnung oder Anti-Stress-Programm? Zusätzlich zum Arbeitslohn darf Ihnen Ihre Firma solche Maßnahmen für die Gesundheitsförderung mit bis zu 600 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Lohn bezuschussen. Dafür zertifiziert sind Präventionskurse, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Angebote finden Sie auf den Internetseiten der Krankenkassen.
Der Vorteil für die Chefin? Es versteht sich von selbst, dass Ihre Gesundheit auch für Ihren Arbeitgeber vorteilhaft ist.
Dienstfahrrad
Sogar ein betriebliches Fahrrad, das auch privat genutzt werden darf, kann der Arbeitgeber für Sie anschaffen – und dies ist steuer- und beitragsfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird. Auch ein Elektrofahrrad darf es sein. Die Steuerbefreiung ist bis Ende 2030 befristet, so Finanztip.de.
Ihr Argument: Ein Fahrrad ist nicht nur umweltfreundlich und in der Stadt oft das schnellste Fortbewegungsmittel, sondern zahlt auch noch auf Ihre Fitness ein. Die Privatnutzung ist uneingeschränkt möglich, ohne dass komplizierte Verträge geschlossen werden müssen.
Dienstwagen
Immerhin rund 28 Prozent der von Xing Befragten legen auf einen exklusiven Dienstwagen Wert. Ein echtes Gehaltsextra ist ein Firmenauto zumindest dann, wenn Ihr Chef Ihnen auch die private Nutzung erlaubt. Für Ihren geldwerten Vorteil sind allerdings Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Argumente pro Auto? Die Reisestelle Ihrer Firma wird entlastet, da sie für Sie weniger Dienstreisen buchen muss. Freilich kann auch der Fuhrpark der Firma reduziert werden, da Sie auf Ihren eigenen Dienstwagen zurückgreifen können. Und: Im edlen Firmenwagen kommen Sie besonders sicher zur Arbeit und zu Außenterminen.
Jobticket & Bahncard
Wer beruflich viel mit Bus und Bahn unterwegs ist, kann sich vom Arbeitgeber ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel und eine Bahncard bezuschussen lassen und diese problemlos auch privat nutzen. Mit einer Bahncard 25 oder 50 werden Bahntickets um 25 bzw. 50 Prozent reduziert. Vielfahrer können von einer Bahncard 100 für rund 4000 Euro profitieren – sie ermöglicht ein Jahr lang freie Fahrt im gesamten Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn. Jede Bahncard kann sowohl für berufliche als auch für private Fahrten genutzt werden.
Ihr Argument: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist sicher und umweltfreundlich. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist in der Regel als Lohnextra steuerfrei. Die Bahncard reduziert die Kosten für Bahntickets für Sie und die Firma erheblich. Unter der Voraussetzung, dass die Preisnachlässe für die Dienstreisen während der Gültigkeitsdauer höher sind als der Kaufpreis der Bahncard, bleibt die Überlassung sogar steuerfrei, erklärt Finanztip.de.
Kinderbetreuung
Ein besonders attraktives Lohnextra ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung. Der Arbeitgeber darf die Beiträge für Kindergarten, Kita oder Tagesmutter sogar in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen oder bezuschussen. Der Steuerbonus gilt, solange die Kinder nicht schulpflichtig sind.
Vorteil für die Firma: Das Kind ist gut betreut – Sie können gut arbeiten. Weder für Sie noch für Ihre Firma werden Sozialversicherung und Lohnsteuer auf die Sonderzahlung fällig. Für Ihren Vorgesetzten könnte ein Kindergartenzuschuss also eine durchaus attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung sein.
Nicht vergessen sollten Sie bei allen wohlgemeinten Extras und Zuschüssen: Auch wenn sie damit Ihr monatliches Einkommen aufbessern – Ihre langfristigen Gehaltsansprüche und Ihre Rentenansprüche verbessern Sie dadurch nicht.