Strabag Ex-Manager muss Millionenstrafe zahlen
Leipzig - Im Prozess um die Korruptionsvorwürfe beim Bau der Autobahn 72 in Sachsen ist das Bauunternehmen Strabag vor dem Arbeitsgericht Leipzig erfolgreich gewesen. Die Richter verurteilten den ehemaligen Leiter der Strabag-Direktion Sachsen, Manfred Z., am Freitag zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber. Außerdem wurde seine Forderung nach Zahlung eines betrieblichen Ruhegehalts abgewiesen.
Z. soll gemeinsam mit einer am Bau beteiligten Firma insgesamt 56 Scheinrechnungen bei der Strabag eingereicht haben. Diese habe das Unternehmen dann beglichen, obwohl keine Gegenleistung erfolgt sei.
Das Geld sollen sich Z. und die Firma dann geteilt haben. Z. hatte seinerseits von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Fortsetzung der Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von 1017 Euro monatlich verlangt.
Die Schadenersatzansprüche der Strabag AG sind nach Angaben des Gerichts aufgrund der arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist nicht verfallen. Das Unternehmen habe sich erst aufgrund eines Schreibens vom Dezember 2007 ein umfassendes und zuverlässiges Bild von den Scheinrechnungen und dem dadurch entstandenen Schaden machen können. Das betriebliche Ruhegehalt stehe Z. nicht zu, da die Strabag AG diese Zusage wirksam widerrufen habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Beim Bau der A 72 soll durch Korruption, Untreue und Betrug ein Gesamtschaden von mindestens 27 Millionen Euro entstanden sein. Im Zusammenhang mit der Affäre hatte sich ein 50-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Chemnitzer Tiefbauamtes das Leben genommen.
manager-magazin.de mit Material von ddp