In der VW-Affäre erhält Adriana Barros, die Ex-Geliebte des früheren VW-Betriebsratschefs Klaus Volkert, einen Strafbefehl. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung vor. Barros wird vorgeworfen, dem früheren VW-Personalvorstand PeterHartz in 26 Fällen Beihilfe zur Untreue geleistet zu haben.
Braunschweig - Sollte die Ex-Geliebte von Volkert, Adriana Barros, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, käme es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Dienstag und bestätigte einen gleichlautenden Bericht der "Braunschweiger Zeitung".
Barros wird vorgeworfen, dem früheren VW-Personalvorstand Peter
Hartz in 26 Fällen Beihilfe zur Untreue geleistet zu haben. Volkert soll der Brasilianerin eine Scheinanstellung bei VW verschafft haben. Die im Strafbefehl aufgeführten Zahlungen an Barros belaufen sich auf
rund 356 000 Euro. Es seien Fälle ab April 2002 erfasst, weiter zurückliegende Zahlungen seien verjährt, hieß es. Laut Staatsanwaltschaft ist der Strafbefehl noch nicht bei dem deutschen Verteidiger von Barros eingegangen.
Die VW-Affäre war im Juni 2005 ans Licht gekommen. Bei dem Skandal geht es um Schmiergelder und Vergnügungsreisen auf Firmenkosten, Bordellbesuche, teure Geschenke und Partys.