Alexander Falk Erfolg in Karlsruhe
Hamburg - Mit dem Verlagserben Alexander Falk bringt die Öffentlichkeit vor allem das derzeitige Strafverfahren vor dem Hamburger Landgericht in Verbindung. Doch auch in einem Zivilverfahren stand der ehemalige Internetunternehmer schon einmal vor Gericht. In dem Fall der "arglosen Ärztin" hat der ehemalige Internetunternehmer nun einen Etappensieg errungen.
So hat der Bundesgerichtshof (Az 2 ZR 13/03) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und an den 11. Zivilsenat des Hanseatischen OLGs zurückverwiesen, wie eine BGH-Sprecherin gegenüber manager-magazin.de erklärte. Gründe der Rückverweisung wurden nicht angegeben.
Hintergrund: Das Hanseatische OLG hatte Falk verurteilt, knapp 48.000 Euro an eine Berliner Ärztin zurückzuzahlen. Die arglose Dame hatte 1996 an der Haustür einen Anteil an einem Fonds gezeichnet, hinter dem unter anderem Alexander Falk als persönlich haftender Gesellschafter mit seiner Falk-Meyer-Riedt & Co. oHG stand.
Ein halbes Jahr später stellte sich heraus, dass der Fonds nicht platziert werden konnte. Als die Frau von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollte, erfuhr sie, dass ihre Einlage zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet worden sei; das Geld war weg. Die Anlegerin, die die Summe mit einem Kredit der BHW-Bank finanziert hatte, reichte Klage ein. Die Parteien trafen sich im November 2002 in der zweiten Instanz vor dem OLG Hamburg, das der Ärztin den vollen Ersatz ihres Schadens zugestand, zuzüglich 4 Prozent Zinsen.
Die Richter verpflichteten Falk zur Rückzahlung der Einlage, weil er der Ärztin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe. Falk habe die Anlegerin über wesentliche Umstände der Anlageentscheidung unrichtig informiert und sie damit getäuscht. Eine Schädigung potenzieller Anleger habe Falk billigend in Kauf genommen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Falk legte Beschwerde beim Bundesgerichtshof legte ein - wie sich jetzt herausstellt mit Erfolg.