Geldstrafe Verfahren gegen Kirch beendet
Die Münchener Staatsanwaltschaft hat wegen Urkundenfälschung eine Geldstrafe gegen den gescheiterten Medienunternehmer Leo Kirch verhängt. Auch sein früherer Vize Dieter Hahn muss zahlen.
München - Nach umfangreichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Pleite der Kirch-Gruppe hat die Münchener Staatsanwaltschaft jetzt wegen Urkundenfälschung Geldstrafen gegen Leo Kirch und seinen früheren Vize Dieter Hahn verhängt. Kirch müsse 90.000 Euro zahlen, Hahn 54.000 Euro, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld am Freitag in München mit. In den meisten Punkten wurde das Verfahren aber eingestellt.
Kirch und Hahn nahmen die Entscheidungen mit Genugtuung auf. "Besonders wichtig ist uns dabei die damit verbundene Feststellung, dass die Eigentümer und Geschäftsführer der damaligen Kirch-Gruppe in ihrer wirtschaftlichen und operativen Tätigkeit nicht beanstandet wurden", teilten sie am Freitag mit. Man könne nunmehr wieder "unbelastet an die Arbeit gehen".
Die Staatsanwaltschaft München hatte den Verdacht, dass sich Kirch, Hahn sowie der frühere Finanzvorstand Herbert Schroder "durch Straftaten zum Nachteil von Unternehmen des Kirchkonzerns oder deren Gläubigern zu Unrecht bereichert hätten". Dabei ging es unter anderem um Kontobewegungen und Verpfändungen kurz vor dem Insolvenzantrag der Kirch-Media, die das Herzstück der zusammengebrochenen Kirch-Gruppe war. Diese Untreue-Vorwürfe wurden aber fallen gelassen.
Die Geldstrafen gab es lediglich wegen einer Notiz, die nachträglich und rückdatiert von Hahn in die Akten eingefügt worden war. Zwar ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Vorgang tatsächlich ursprünglich so vereinbart worden war, wie es dann nachträglich festgehalten wurde. Der Vorwurf der Urkundenfälschung sei aber dennoch begründet. Schroder muss 36.000 Euro zahlen. Kirch-Sohn Thomas Kirch, der als Aufsichtsrat der Kirch-Media Beraterhonorare in Rechnung gestellt hatte, bekam wegen Untreue eine Geldstrafe von 18.000 Euro auferlegt.