Flowtex Nur bedingt schuldfähig?
Der verurteilte ehemalige Unternehmenschef Manfred Schmider muss erneut vor Gericht. Das zuvor festgesetzte Strafmaß von zwölf Jahren Haft könnte reduziert werden.
Mannheim - Im milliardenschweren FlowTex-Betrugsskandal muss sich der ehemalige Firmenchef Manfred Schmider an diesem Dienstag erneut vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Das Strafmaß gegen den Ex-Manager muss neu festgesetzt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil wegen möglicher Befangenheit der Richter aufgehoben. In dem neuen Prozess geht es um eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit Schmiders.
Das Landgericht hatte den ehemaligen Chef des Ettlinger FlowTex-Konzerns im Dezember 2001 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die FlowTex-Manager hatten rund 3300 Horizontal-Bohrsysteme, die es überhaupt nicht gab, an Leasingfirmen verkauft. Der strafrechtliche Schaden in dem größten Fall von Wirtschaftskriminalität in Deutschland belief sich auf mehr als zwei Milliarden Euro.
Auf die Revision Schmiders hatte der BGH im September vergangenen Jahres den Urteilsspruch hinsichtlich des Strafmaßes aufgehoben. Der Schuldspruch selbst ist rechtskräftig. In der neuen Verhandlung kann das Strafmaß bestätigt oder reduziert werden. Eine Erhöhung der Strafe ist nicht möglich.
Der BGH war der Auffassung des Ex-Managers gefolgt, dass die drei Mannheimer Berufsrichter ihm gegenüber befangen waren. Die Richter hatten bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit einen zweiten Gutachter herangezogen. Damit konnten sie laut BGH den Eindruck erwecken, das für den Angeklagten scheinbar günstigere Ergebnis des ersten Gutachtens durch ein neues Gutachten widerlegen zu wollen.