Für drei Jahre und neun Monate muss der frühere Bundesverkehrsminister ins Gefängnis. Das Rostocker Landgericht verurteilte den CDU-Politiker wegen Betrugs, Untreue und versuchter Steuerhinterziehung.
Rostock - Das Gericht sah es nach achtmonatiger Verhandlung als erwiesen an, dass der heute 49-Jährige als Geschäftsführer der gescheiterten Firma Aufbau Invest GmbH mehrfach straffällig wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate für den ehemaligen CDU-Politiker beantragt, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Der Verurteilte, der als einstiger DDR-Unterhändler maßgeblich am deutschen Einigungsvertrag mitgewirkt hatte, bestreitet jede Schuld. Das Gericht legte Krause unter anderem zur Last, dass er über die Köpfe der anderen Gesellschafter von Aufbau Invest hinweg seiner Firma einen Verlust von rund sechs Millionen Euro auf dem grauen
Kapitalmarkt zugefügt habe. Zu den anderen Gesellschaftern gehörte auch Krauses Ex-Frau Heidrun Hagedorn.
Darüber hinaus habe er zwischen 1993 und 1995 dem Finanzamt
Einkünfte in Höhe von rund 360.000 Euro verschwiegen und bei seiner Bundestagskandidatur 1998 falsche Bürgschaftserklärungen hinsichtlich seiner Schulden abgegeben, um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.