Jose Ignacio Lopez Amerika muss warten
Madrid - Der Nationale Gerichtshof in Madrid lehnte am Dienstag unter Hinweis auf die angeschlagene Gesundheit des 60-jährigen Spaniers ein Auslieferungsgesuch der US-Justiz ab. Lopez leide noch heute an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen, die er sich 1998 bei einem Autounfall zugezogen hatte.
Auslieferung erst nach sieben Jahren beantragt
Die US-Justiz hatte im Juni 2000 die Auslieferung des als "Super-Lopez" bekannt gewordenen Basken beantragt. Dem ehemaligen Topmanager werden in den USA Betrug und Diebstahl von Geheimunterlagen zur Last gelegt. Danach soll Lopez 1993 bei seinem Wechsel zu Volkswagen vertrauliche Dokumente von General Motors und der GM-Tochterfirma Adam Opel AG mitgenommen haben.
Die Madrider Richter entschieden demgegenüber, dass die Vorwürfe nicht so gravierend seien, dass sie eine Auslieferung rechtfertigten. Zudem hätten die US-Behörden sich mit dem Auslieferungsgesuch sieben Jahre Zeit gelassen, obwohl die Lopez zur Last gelegten Vergehen normalerweise nach fünf Jahren verjährt seien. Das Gericht verwies auch darauf, dass VW und General Motors sich in der Sache geeinigt hätten.
Spaniens Regierung hat das letzte Wort
Die letzte Entscheidung über das Auslieferungsgesuch liegt bei der spanischen Regierung. Diese hält sich aber normalerweise an die Beschlüsse der Gerichte. Bislang wurde noch nie ein Spanier an die USA ausgeliefert.
Lopez hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er legte ärztliche Gutachten vor, die ihm psychische Störungen in Folge seines Autounfalls und damit Prozessunfähigkeit bescheinigten. Danach leidet Lopez unter anderem an Gedächtnisschwund. Seine Bankkonten habe er seiner Frau übertragen müssen.
Demgegenüber erklärte ein auf Antrag der US-Justiz hinzugezogener amerikanischer Psychologe Lopez für prozessfähig. Auch die spanische Staatsanwalt plädierte für eine Auslieferung.