
Solarworld: Aufstieg und Fall des Frank Asbeck
Deutscher Solarkonzern in Not US-Gericht verdonnert Solarworld zu 800 Millionen Dollar Schadenersatz

Solarworld: Aufstieg und Fall des Frank Asbeck
Der Bonner Solarkonzern Solarworld soll knapp 800 Millionen Dollar an den US-Siliziumlieferanten Hemlock zahlen. Das habe in erster Instanz das zuständige Gericht in Michigan entschieden, teilte Solarworld am Mittwoch mit.
Solarworld werde Rechtsmittel einlegen. Konzernchef Frank Asbeck bekräftigte, er sehe für Hemlock in Deutschland keine Durchsetzungsmöglichkeit ihrer Forderung.
Der US-Konzern hat die Solarworld-Tochter Deutsche Solar verklagt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um nicht abgenommenes Silizium. In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Im Abschwung rächte sich das. Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde.
Siegt Hemlock im Rechtsstreit, droht Solarworld die Pleite
Der US-Lieferant Hemlock legte seinen Berechnungen ausstehende Zahlungen von rund 585 Millionen Dollar zugrunde mit einer jährlichen Verzinsung von zwölf Prozent, hieß es in einer Erklärung des zuständigen US-Gerichts, die Reuters am Dienstag vorlag. Damit summieren sich die Forderungen auf 793,5 Millionen Dollar.
Asbeck hatte die liquiden Mittel zuletzt mit rund 183 Millionen Euro beziffert. 2015 verbuchte der seit Jahren Verluste schreibende Konzern bei einem Umsatz von 763 Millionen Euro einen Fehlbetrag von 33,2 Millionen Euro.

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Richter Ludington hatte dem Antrag von Hemlock auf ein beschleunigtes Verfahren ohne Jury und weitere Anhörung stattgegeben. Solarworld-Chef Asbeck hatte in einem Reuters-Interview im Frühjahr erklärt, dass er sich auf einen langen Klageweg einstelle. Er bezweifele, dass im Falle einer Verurteilung die Vollstreckung in Deutschland durchsetzbar sei, da der Vertrag gegen das europäische Kartellrecht verstoße. Das hätten hiesige Rechtsgutachten ergeben.