Milliardenhilfen der Bundesregierung EU-Gericht erklärt Lufthansa-Coronahilfen für nichtig

Die EU-Kommission hätte die Milliardenhilfen der Bundesregierung für die Lufthansa in der Corona-Krise nicht genehmigen dürfen. Dies erklärte das EU-Gericht am Mittwoch. Für die Lufthansa dürfte das Urteil wohl keine Folgen haben.
Forderte Hilfen an: Die Lufthansa hatte damals die Bundesregierung um Unterstützung gebeten, weil sie nach eigenen Angaben keinen Zugang mehr zum Finanzmarkt hatte

Forderte Hilfen an: Die Lufthansa hatte damals die Bundesregierung um Unterstützung gebeten, weil sie nach eigenen Angaben keinen Zugang mehr zum Finanzmarkt hatte

Foto: Arnulf Hettrich/ imago images/Arnulf Hettrich

Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Genehmigung der staatlichen Milliardenhilfen für die Lufthansa während der Corona-Krise 2020 durch die EU-Kommission für nichtig erklärt. "Der Kommission sind mehrere Fehler unterlaufen", teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die EU-Behörde habe zu Unrecht angenommen, dass sich die Lufthansa die sechs Milliarden Euro nicht selbst am Markt beschaffen konnte. Sie habe zudem keine Anreize für eine schnelle Rückzahlung gesetzt und nicht dafür gesorgt, dass durch Auflagen anderen Fluggesellschaften keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Mit der Entscheidung hatten Klagen von Ryanair und Condor Erfolg.

Das Urteil dürfte kaum praktische Folgen haben. Denn das Geld hat die Airline längst zurückgezahlt, der Staat machte damit einen hohen Gewinn. Zudem unterstützten andere Staaten wie Frankreich ihre klassischen Airlines in ähnlicher Form. Die EU-Kommission kann noch in Berufung gehen.

Die Lufthansa wurde vor drei Jahren wegen des Einbruchs des Luftverkehrs in der Corona-Pandemie vom deutschen Staat vor der Pleite gerettet. Die Airline hatte damals die Hilfe bei der Bundesregierung angefordert, weil sie nach eigenen Angaben keinen Zugang mehr zum Finanzmarkt hatte.

Stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro

Die Lufthansa erklärte, sie werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die damals gewährten stillen Einlagen seien bereits im Oktober und November 2021 vollständig zurückgezahlt worden. Der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds hatte seinen im Zuge der Rettungsaktion erworbenen Lufthansa-Anteil im vergangenen Jahr verkauft. "Die Stabilisierung war damit bereits vor dem heutigen Urteil des Gerichts vollständig beendet."

Der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. "Damit teilt das Gericht unsere Rechtsauffassung", erklärte die Airline. Weitere Details könne sie unmittelbar nicht kommentieren, da das Urteil erst analysiert werden müsse. Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Behörde konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen Zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit dem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abgeben.

dri/Reuters, dpa-afx
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Playlist
Speichern Sie Audioinhalte in Ihrer Playlist, um sie später zu hören oder offline abzuspielen. Zusätzlich können Sie Ihre Playlist über alle Geräte mit der SPIEGEL-App synchronisieren, auf denen Sie mit Ihrem Konto angemeldet sind.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren