Debatte um Schlupflöcher Das bestehende Erbschaftsteuerrecht gefährdet den sozialen Frieden

Von Peter May
Die Frage, wie hoch Erben besteuert werden sollten, spaltet die Gemüter

Die Frage, wie hoch Erben besteuert werden sollten, spaltet die Gemüter

Foto: Marijan Murat/ DPA

Die Nachricht ist eine schallende Ohrfeige für jene Bürger, die ihre Steuern pünktlich und brav bezahlen. Anfang der Woche wurde bekannt, dass 600 Deutsche, die 2018 zusammen 31 Milliarden Euro erbten oder geschenkt bekamen, darauf nur fünf Prozent Steuern gezahlt hätten. Erben, die 100 Millionen Euro oder mehr erhielten, zahlten im Schnitt sogar nur 0,2 Prozent. 15 Milliarden Euro seien auf diese Weise praktisch steuerfrei übertragen worden.

Peter May
Foto: Peter May Family Business Consulting

Peter May ist einer der prominentesten Berater deutscher Familien-unternehmer.

In einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland anprangert und bei vielen sich das Gefühl sich verstärkt, denen "da oben" gelingt es mit Anwälten und Lobbyisten, sich vor Steuern zu drücken, wirkt die Schlagzeile "Wer viel erbt, zahlt kaum Steuern" wie ein Brandbeschleuniger einer ohnehin hitzigen Gerechtigkeitsdebatte. Deutschland als "Steuerparadies für Multimillionäre", in dem der "Geldadel von seinem Beitrag für die Allgemeinheit weitgehend befreit" sei, das ist eine Katastrophe für den sozialen Zusammenhalt, zumal die Schere zwischen arm und reich tatsächlich durch Globalisierung und Nullzinspolitik auseinanderdriftet.

Schuld daran sind jene Lobbyisten der deutschen Familienunternehmer, denen es 2017 nach zähem Kampf tatsächlich gelungen ist, für die Erben unter bestimmten Voraussetzungen eine mehr oder minder steuerfreie Übertragung ihres betrieblichen Vermögens auszuhandeln. Mahnende Stimmen, man dürfe es mit der Klientelpolitik zulasten der Gesamtsolidarität nicht übertreiben, fanden kein Gehör.

Das Gesetz lässt viele Schlupflöcher zu

Eine kurze Rückblende: In den Nullerjahren wurde eine Regelung der Erbschaftssteuer für Unternehmer geschaffen, die diese privilegierte. Wer Arbeitsplätze nach dem Erbfall erhielt, war im Wesentlichen von der Erbschaftssteuer befreit. Das Bundesverfassungsgericht rügte 2014 das Ausmaß der Bevorteilung von Firmenerben und forderte eine Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts. Die Interessenverbände der Familienunternehmen waren sogleich zur Stelle.

Statt auf eine einfache, unternehmensschonende und zugleich gesamtgesellschaftlich gerechte Neuregelung zu drängen, schufen sie in kollektivem Zusammenwirken mit der Bundesregierung ein Monster, das zwar vordergründig hohe Steuern für Reiche verspricht, durch seine Kompliziertheit aber derart viele Schlupflöcher zulässt, dass steuerlich gut beratene Hochvermögende ihr Vermögen immer noch zu Steuersätzen übertragen können, von denen der Normalbürger nur träumen kann. Der nominale Höchststeuersatz von 30 Prozent wird in der Praxis nicht erreicht. Tatsächlich fließt dem Staat nur ein Bruchteil zu, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamt von dieser Woche belegen. Die vom Verfassungsgericht angemahnte Reform wurde konterkariert.

Die Steueroptimierung steht im Vordergrund

Was seither zur Freude der steuerlichen Berater gereicht, die nicht selten Honorare in Millionenhöhe einstreichen, schadet langfristig sogar den Empfängern, den Unternehmern selbst. Die Umverteilung von der Solidargemeinschaft auf die eigenen Kinder hat nämlich einen gefährlichen Haken. Unternehmer, die sich darauf einlassen, verwenden einen nicht unerheblichen Teil ihrer Kraft darauf. Sie treffen Entscheidungen, die steueroptimiert sein mögen, markt- und kundenkonform sind sie aber dann oft nicht. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Familienfirmen auf lange Sicht. Ein Staat, der seine Unternehmer mit einem komplizierten Steuerrecht zu Steuervermeidungsjunkies erzieht, untergräbt die Basis seines Wohlstands und sägt an dem Ast, auf dem er sitzt.

Die Familienunternehmer sind noch aus einem weiteren Grund am Ende die Verlierer. Sie zahlen zwar weniger Erbschaftssteuern, stellen dafür aber den sozialen Frieden aufs Spiel. Für ein Mehr an Geld erodiert ein Stück Rückhalt in der Gesellschaft. Unternehmertum in Deutschland genießt hohes Ansehen. Wer Arbeitsplätze schafft und seine Belegschaft gut führt, dem wird sein Vermögen auch zugestanden. Übermäßige Steuerprivilegien hingegen zerstören den guten Ruf.

Sind die Vermeider von Erbschaftssteuern Bösewichte? Nein, im Gegensatz zu jenen, die mit Cum-Ex-Geschäften Kasse machten und über die nun das Landgericht in Bonn ankündigt, dass diese Praxis strafbar war, handeln die Steuersparer im Rahmen von Recht und Gesetz. Sie können auch gute Gründe für ihr Handeln angeben. Zu hohe Erbschaftssteuern können Betriebe gefährden. Und doch hat ihr Tun schlimme Folgen für uns alle.

Was muss jetzt dringend passieren?

Wir müssen schleunigst unser Erbschaftsteuergesetz grundlegend reformieren. Die Vorschläge lagen alle schon auf dem Tisch. Ein neue Regelung muss gerecht und einfach sein. Gleiche Steuersätze für alle Vermögensarten sowie faire und vergleichbare Bewertungsmaßstäbe würden das gewährleisten. Komplizierte Ausnahmeregeln, die doch nur Einfallstore für Steuervermeidungsstrategien sind, müssten vermieden werden.

Ein wichtiges Ziel muss es natürlich weiterhin sein, Unternehmen und die einzigartige Kultur des "German Mittelstand" zu erhalten. Aber dafür braucht es keine Steuerfreiheit, keine Privilegien und keine komplizierten Ausnahmetatbestände. Eine Steuer in Höhe von zehn Prozent auf den Verkehrswert würde die Unternehmen nicht in ihrem Bestand gefährden; jedenfalls dann nicht, wenn der Erbe eine Streckung der Zahlung über zehn Jahre beantragen könnte. Ein Prozent pro Jahr - das sollte machbar sein, das wäre für alle ein guter Deal.

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