Mieterschutzgesetz "Muss ein Vorstand nicht aktuell versuchen, die Miete entfallen zu lassen?"
Viele große Handelsketten haben im Zuge der angeordneten Geschäftsschließungen durch die Bundesregierung angekündigt, keine Miete mehr zu zahlen. So wollen sie ihre Liquidität sichern. Durch das neue Mieterschutzgesetz sehen sich die Händler zudem in der Gewissheit, für die ausbleibenden Zahlungen nicht gekündigt werden zu können. Doch ist das wirklich rechtlich haltbar?
Prof. Dr. Clemens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei trustberg LLP, erklärt in der heutigen Folge, ob Vermieter durch eine Rechtslücke Mieter trotz Mieterschutzgesetz kündigen können, inwieweit sich Vorstände strafbar machen, wenn sie jetzt weiter Miete zahlen, und wie der Stand bei den Verhandlungen zwischen beiden Parteien ist.
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Folge 1: Die Auswirkungen von Corona an der Börse - Was Anleger tun sollten
Folge 2: Wie stabil ist die deutsche Autoindustrie?
Folge 3: Mitarbeiterbindung in der Krise
Folge 4: Wann kommt die Covid-19 Impfung oder ein Gegenmittel?
Folge 5: Die "asozialen" Forderungen des Start-up-Verbands
Folge 6: Ist die Grundversorgung im Lebensmittelhandel gesichert?
Folge 7: Sind Gold & Staatsanleihen wirklich ein krisensicheres Investment?
Folge 8: Selbstmanagement im Homeoffice
Folge 9: Wie Sie unter Hochdruck die Nerven bewahren
Folge 10: Coronas Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft - die manager magazin Zwischenbilanz