C & A Freund des Euro
Berlin - Die gerichtlich verbotene Rabattaktion hat der Modekette C&A offenbar satte Gewinne beschert: In vielen der insgesamt 200 Filialen lag der Umsatz in der vergangenen Woche um ein Vielfaches über dem normalen Niveau, wie die "Berliner Zeitung" (Montagausgabe) berichtet.
Der Konzern hatte am Wochenende trotz des Verbots allen Kunden 20 Prozent Rabatt auf sämtliche Einkäufe gegeben. Die Fortsetzung der umstrittenen Aktion bis Samstag hatte das Landgericht Düsseldorf am Freitag als wettbewerbswidrig verboten und im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.
Eine solche Strafe lasse sich "nach dem hohen Umsatz der letzten drei Tage leicht verschmerzen", sagte ein namentlich nicht genannter C&A-Filialleiter der "Berliner Zeitung". Unter dem Strich werde wohl ein satter Zusatzgewinn übrig bleiben. Ein Großteil der Ware wäre ohnehin im Winterschlussverkauf zu teilweise noch niedrigeren Preisen verkauft worden, sagte er.
Das Gericht hatte zwei Eilentscheidungen innerhalb von 24 Stunden gefällt. Bereits am Donnerstag hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs eine Einstweilige Verfügung erwirkt und damit den auf Kartenzahler beschränkten Rabatt gekippt. Daraufhin weitete C &A die Aktion auf alle Kunden aus. Auch dagegen zog die Zentrale erneut vor Gericht und hatte Erfolg: Das Gericht wertete auch die neue Offerte des Bekleidungsunternehmens als wettbewerbswidrig.
Für die Rabattaktion erhielt C&A Unterstützung auf breiter Front. Der Chef der staatlichen Monopolkommission, Martin Hellwig, forderte als Konsequenz aus dem Fall, die Bundesregierung solle das Wettbewerbsrecht weiter entschlacken. Zugleich kritisiert Hellwig das Vorgehen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, die das Verbot der C&A-Aktion erwirkt hatte. Auch Verbraucherschützer und Politiker forderten eine Reform des Wettbewerbsrecht. Verbraucherschützer hatten das Urteil als "für den Verbraucher nicht nachvollziehbar" bezeichnet. Mehr Wettbewerb um den Kunden sichere dauerhafte Marktanteile, nicht Urteile und Ordnungsgelder, die man seinen Mitbewerber ans Bein binde, teilte der Verband mit. Unabhängig vom konkreten Einzelfall müsse die geltende Rechtslage in Deutschland überprüft werden, erklärte die Verbraucher-Initiative.