Urteil zu Brennelementesteuer
RWE und Eon können auf Milliarden-Rückzahlung hoffen
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg können die Betreiber von Kernkraftwerken auf eine Milliardenzahlung des Bundes hoffen. Doch bevor die Milliarden aus der umstrittenen Brennelementesteuer an RWE und andere zurückfließen können, stehen noch weitere Urteile an.
Brennelemente-Austausch in Eon-Kernkraftwerk Isar 2: Die Steuer auf Brennelemente ist umstritten
Foto: Armin Weigel/ dpa
Düsseldorf - Das Finanzgericht Hamburg gab am Montag Eilanträgen der AKW-Betreiber RWE und Eon statt und verpflichtete die zuständigen Hauptzollämter vorläufig, den Firmen insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten. Zugleich ließ das Gericht aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls dem Bund die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesfinanzhof offen.
Macht der Bund binnen eines Monats davon Gebrauch, muss er die Milliarden erst einmal nicht überweisen, sagte ein Gerichtssprecher. Eon und RWE begrüßten bereits die Entscheidung des Finanzgerichts - beide Konzerne sehen sich Sprechern zufolge "einmal mehr" in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Der vierte Senat des Gerichts halte das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig, teilte das Finanzgericht Hamburg mit. Die 2011 eingeführte Steuer sei lediglich "eine Steuer zur Abschöpfung der Gewinne der Kraftwerkbetreiber". Außerdem spreche einiges dafür, dass die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig sei.
Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu diesen Fragen stehen noch aus. Der Senat entschied am Montag deshalb nur darüber, ob die Energieriesen von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer einstweilig befreit werden und ob sie auf deren Erstattung pochen können. In dieser Frage hatten die Versorger nun in Hamburg Erfolg.
Der Energieriese
Eon machte bereits deutlich, dass er eine nun mögliche Rückzahlung von gut 1,7 Milliarden Euro an Steuern nicht ergebniswirksam verbuchen könne. Grund sei, dass die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren noch ausstehe, sagte ein Sprecher.
Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassung müssen noch urteilen
RWE kommt auf rund 400 Millionen Euro. An den Betreibergesellschaften der Atomkraftwerke sind zudem auch zwei Stadtwerke beteiligt. Bis zu einer endgültigen Klärung des Rechtsstreits stehen noch zahlreiche Entscheidungen an - Aktien der beiden Versorger reagierten deshalb kaum auf die Hamburger Entscheidung zu den Eilanträgen.
Das Finanzgericht Hamburg hatte die Frage, ob die Steuer überhaupt zulässig ist, im November an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Dessen Prüfung könnte über ein Jahr dauern. Eon und RWE sehen in der Steuer einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die Versorger haben nach eigenen Angaben zusammen seit Einführung der Steuer 2011 rund drei Milliarden Euro gezahlt.
"Wir sehen uns durch die heutige Entscheidung einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig und nicht europarechtskonform ist", erklärte eine RWE-Sprecherin. Ein Eon-Sprecher äußerte sich ähnlich.
In einem weiteren Verfahren wollen die AKW-Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch milliardenschwere Entschädigungen für den beschleunigten Atomausstieg erstreiten. Die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte diesen nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 beschlossen. Die Energieriesen sehen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte.