Kirch-Prozess
Verfassungsgericht weist Ackermann ab
Um den Kirch-Erben die Verwendung bestimmter Informationen verbieten zu lassen, war Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Hoffnung auf Hilfe währte aber nur kurz - das Gericht hat Ackermanns Ansinnen schon abgewehrt.
In Karlsruhe gescheitert: Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann
Foto: Hannibal Hanschke/ dpa
Karlsruhe - Im Dauerstreit mit den Kirch-Erben hat der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Das Gericht wies nach eigenen Angaben vom Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde ab. Der damit verbundene Antrag auf einstweilige Anordnung habe sich dadurch erledigt, erklärte das Gericht auf Anfrage.
Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Kirch wegen versuchten Prozessbetrugs gegen Ackermann und andere Beschuldigte. Sie weisen den Vorwurf zurück. Laut "Süddeutsche Zeitung" stehen neue Entscheidungen in dem Fall an. Daher sei aus Sicht Ackermanns Eile geboten.
Dem Zeitungsbericht zufolge beschweren sich Ackermanns Anwälte beim Verfassungsgericht und anderen Instanzen heftig über die Münchener Justiz. Der Beschlagnahme-Beschluss verstoße gegen Vorgaben des Verfassungsgerichts. Zudem enthielten die Dokumente auch Daten vieler Bankkunden, die mit dem Fall Kirch gar nichts zu tun hätten.