Credit Suisse Bonuszahlungen werden gestrichen oder gekürzt

Nach einer Anordnung des Schweizer Finanzministeriums werden ausstehende Bonuszahlungen für Führungskräfte der Credit Suisse entweder gestrichen oder gekürzt.
Anweisungen des Finanzministeriums: Schweizer Großbanken

Anweisungen des Finanzministeriums: Schweizer Großbanken

Foto: FABRICE COFFRINI / AFP

Die Credit Suisse und die UBS müssen die von der Schweizer Regierung gemachten Vorgaben für die Bonuszahlungen bei den beiden Banken umsetzen. Das Finanzministerium erließ am Dienstag nach der Anhörung von Betroffenen die entsprechende Anweisung. "Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat per Verfügung ausstehende variable Vergütungen der obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen beziehungsweise gekürzt", erklärte die Behörde.

Die Regierung hatte Anfang April angeordnet, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung gestrichen und die Boni hoher Manager um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

Die UBS wurde verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem die erfolgreiche – also möglichst gewinnbringende – Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiven als Kriterium festzulegen. Vor dem Inkrafttreten der Maßnahmen war den Betroffenen noch "rechtliches Gehör" eingeräumt worden.

Die in Schieflage geratene Credit Suisse flüchtete sich Mitte März in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion in die Arme der UBS. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien.

Klage gegen die Finanzmarktaufsicht erwogen

Mitarbeitende der Credit Suisse hatten einem Medienbericht zufolge eine Klage gegen die Finanzmarktaufsicht (Finma) wegen der Streichung von 400 Millionen Dollar an Bonuszahlungen erwogen. Die Boni von Tausenden leitenden Angestellten der Credit Suisse seien an die sogenannten AT1-Anleihen der Bank gekoppelt, berichtete die "Financial Times" am Montag. AT1 sind eine Art hybrider Schuldtitel, die nach dem Finanzcrash von 2008 geschaffen wurden, um den Banken im Falle von Krisen mehr Kapitalflexibilität zu geben.

Die Anwaltskanzleien Quinn Emanuel und Pallas, die bereits im Namen von AT1-Anlegern gegen die Finma klagen, hatten dem Bericht zufolge mehrere Anfragen von leitenden CS-Angestellten erhalten, in ihrem Namen rechtliche Schritte einzuleiten.

hr/reuters
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