Landgericht Braunschweig Klimaklage gegen VW abgewiesen

Greenpeace und Deutschlands bekannteste Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen haben mit ihrer Klimaklage gegen Volkswagen keinen Erfolg. Das Landgericht Braunschweig wies die Forderung der Umweltorganisation ab, dem Autohersteller ab 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu verbieten.
Vor Beginn der Verhandlung am Landgericht Braunschweig: Klimaaktivistin Clara Mayer, Rechtsanwältin Roda Verheyen und Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace Deutschland

Vor Beginn der Verhandlung am Landgericht Braunschweig: Klimaaktivistin Clara Mayer, Rechtsanwältin Roda Verheyen und Roland Hipp, geschäftsführender Vorstand Greenpeace Deutschland

Foto: Michael Matthey / dpa

Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Klage der Umweltrechtsanwältin Roda Verheyen (51)  für mehr Klimaschutz bei Volkswagen abgewiesen. "Die Klage ist zwar in wesentlichen Teilen zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg", erklärte das Gericht am Dienstag. Greenpeace und einer der vier Kläger kündigten weitere rechtliche Schritte gegen VW an.

Die von den Umweltschützern unterstützten Klägerinnen und Kläger fordern, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Außerdem soll VW verpflichtet werden, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren. "Künftige Generationen dürfen nicht wissentlich und fahrlässig benachteiligt werden gegenüber der heutigen", sagte Verheyen vor dem Prozess im mm-Interview .

Die Klage stützte sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Dieses historische Urteil hatte Verheyen selbst erstritten. Die Kläger argumentierten mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen. Volkswagen trage mit dem CO2-Ausstoß seiner Autos maßgeblich zur Klimaerwärmung bei.

Das Gericht erklärte dazu, es habe offengelassen, ob Volkswagen tatsächlich als verantwortlich für Schäden durch den Klimawandel angesehen werden könne. In jedem Fall müssten die Kläger aber die CO2-Emissionen und "etwaige Beeinträchtigungen ihrer Rechtsgüter" durch den Klimawandel dulden. Denn die Bundesregierung sei ihrer Pflicht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Klima-Urteils des Verfassungsgerichts mit dem Bundesklimaschutzgesetz nachgekommen.

"Konzerne wie Volkswagen stehen in der Verantwortung"

Und Volkswagen wiederum halte sich "an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften", erklärte das Gericht weiter. "Die Verpflichtungen eines privatwirtschaftlich handelnden Unternehmens reichen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten."

Greenpeace und der Kläger Roland Hipp (62) wollen sich damit nicht zufrieden geben. "Klimaschädliche Konzerne wie Volkswagen stehen in der Verantwortung, ihren CO2-Ausstoß viel schneller zu senken und ihr fossiles Geschäftsmodell zu beenden", erklärte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland. "Nur so kann die Klimakrise gebremst werden." Hipp bekräftigte am Dienstag seine Forderung, VW müsse den millionenfachen Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern bis spätestens 2030 beenden.

Greenpeace unterstützt auch die Klage eines Bio-Bauern gegen VW vor dem Landgericht Detmold. Das Gericht will seine Entscheidung am 24. Februar verkünden. Auch der Landwirt will mit der Klage erreichen, dass VW bis 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr herstellt.

hr/afp
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