Bundestagsgutachten
VW-Kunden können vom Kaufvertrag zurücktreten
Die Folgen der VW-Affäre sind noch nicht abzusehen, immerhin gibt es für Kunden gute Nachrichten: Nach SPIEGEL-Informationen sollen sie ihr Fahrzeug zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Volkswagen-Kunden, die ein Auto mit manipulierter Abgassoftware fahren, können unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern. Das geht aus einer Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Dies berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.)
Würde der Wagen nach dem Rückruf in die Werkstatt und der Deaktivierung der Software mehr Diesel verbrauchen, könnte eine "erhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers vorliegen. Konkret wäre das etwa bei einem Mehrverbrauch von zehn Prozent im vorgeschriebenen Messverfahren der Fall. Schon ab drei Prozent hätten die Gerichte einen Sachmangel angenommen, so die Bundestagsexperten.
Zusätzlich halten sie auch Klagen auf Schadensersatz für denkbar, weil VW mit falschen Angaben zum Stickoxid-Ausstoß der Autos den Käufer getäuscht habe. Als drittes rechtliches Risiko für VW in Deutschland haben die Gutachter eine sogenannte Verbandsgeldbuße ausgemacht, die gegen den Konzern verhängt werden könnte. Sie betrage im Einzelfall bis zu zehn Millionen Euro.
Für den Verkehrsexperten der Grünen, Oliver Krischer, ist dies zu wenig abschreckend. "Wir brauchen in Deutschland bei Gesetzesverstößen von Unternehmen endlich schärfere Regeln", fordert der Parlamentarier.