VW-Konzern wollte Sonderprüfer abwehren Volkswagen scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe

Richter am Bundesverfassungsgericht

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Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers zur Aufklärung des Abgasskandals zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird.

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Dies lehnte das Bundesverfassungsgericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. Volkswagen  habe unter anderem die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt", heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.

Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte dem Einsatz eines Sonderprüfers in November stattgegeben.

Bei seiner Beschwerde hatte VW nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR geltend gemacht, dass die OLG-Entscheidung den Konzern in seinen Grundrechten verletzt habe.

Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung von einer "andauernden Intransparenz" von Seiten des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW "in keiner Weise" informiert, zitieren die Medien aus der Begründung des OLG Celle.

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Die Diesel-Affäre war vor gut zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, wertet den Gang nach Karlsruhe als Zeichen für den mangelnden Aufklärungswillen bei VW. "Volkswagen nutzt seit über zwei Jahren jede Möglichkeit, um auch die Bundesregierung daran zu hindern, Akten offenzulegen und die Verantwortlichen dingfest zu machen", sagte Resch im Bayerischen Rundfunk. Alles werde von VW als Betriebsgeheimnis bezeichnet, Aufklärung sei mit dem Konzern nicht machbar.

ak/dpa-afx/afp
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