Möglicher Schadensersatz für Anleger Gericht fordert Beweisaufnahme im Investoren-Prozess zum VW-Dieselskandal

Hat Volkswagen die Märkte beim Auffliegen der Diesel-Affäre zu spät informiert? Darum geht es im milliardenschweren Musterprozess von Investoren. Jetzt bekommen die Kläger eine neue Chance auf Schadensersatz – das Gericht hält eine Beweisaufnahme für nötig.
Soll Beweise erbringen: Volkswagen muss beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war

Soll Beweise erbringen: Volkswagen muss beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war

Foto: Sina Schuldt / dpa

Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW-Dieselaffäre hält das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine umfangreiche Beweisaufnahme für nötig. Angesichts der zu erwartenden zeitintensiven Maßnahme mit offenem Ausgang habe der Senat den Beteiligten empfohlen, Vergleichsgespräche zu prüfen, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Diesel-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten hatten.

In dem Verfahren mit einem zuletzt bezifferten Streitwert von rund 4,34 Milliarden Euro ist eine zentrale Frage: Hat VW die Märkte zu spät informiert? Der Senat bekräftigte seine Sichtweise, dass bereits ab 2008 mit dem Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung eine Insiderinformation vorlag. Für die Frage der Haftung der Volkswagen AG bis Juli 2012 müsse aber die Musterklägerin beweisen, dass zumindest ein Vorstandsmitglied Kenntnis von der Manipulation gehabt und mit Blick auf die Anleger eine verwerfliche Gesinnung vorgelegen habe.

VW soll Beweise vorbringen

Für die Zeit ab Juli 2012 habe hingegen VW zu beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gewesen sei. Die Entscheidung wurde von Beteiligten und Beobachtern mit Spannung erwartet, weil sie wesentlichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des ohnehin schon zähen Prozesses hat. Jetzt sind möglicherweise umfangreiche Vernehmungen diverser Zeugen zu erwarten. Für Ende Mai sind zwei Termine angesetzt, bei denen Einzelheiten geklärt werden sollen.

Ziel des Prozesses ist es, zentrale Fragen von zuletzt mehr als 1900 ausgesetzten Ausgangsverfahren vorab von der nächsthöheren Instanz zu entscheiden. Liegt ein Musterentscheid vor, ist er für die Gerichte in allen Verfahren bindend – so sieht es das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE. Musterklägerin ist die Deka Investment.

dri/dpa-afxp
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Playlist
Speichern Sie Audioinhalte in Ihrer Playlist, um sie später zu hören oder offline abzuspielen. Zusätzlich können Sie Ihre Playlist über alle Geräte mit der SPIEGEL-App synchronisieren, auf denen Sie mit Ihrem Konto angemeldet sind.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren