Grundsatzeinigung im Dieselskandal, aber VW-Chef Müller muss jetzt diese Frau fürchten

VW will im Dieselskandal US-Privatklägern eine "erhebliche Entschädigung" zahlen. In Europa aber sollen geschädigte Kunden leer ausgehen. EU-Justizkommissarin Jourova will das nicht hinnehmen - und gibt VW-Chef Müller noch gut einen Monat Zeit.
EU-Justizkommissarin Vera Jourova

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VW-Chef kritisiert Kunden: Die weltfremden Thesen des Matthias Müller

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Im VW -Dieselskandal fordert EU-Justizkommissarin Vera Jourova erneut eine Entschädigung der 8,5 Millionen betroffenen Kunden in Europa. "Eine europaweite Informationskampagne und ein Ersatzwagen während der Reparaturphase sind nicht genug", sagte sie der Zeitung "Die Welt".

In den USA und Kanada zahle Volkswagen Milliarden für die Entschädigung der Kunden. "Ich vermisse aber immer noch einen Extra-Bonus oder eine freiwillige Kompensation für die europäischen Kunden." Es gehe um eine faire Behandlung von Verbrauchern in der Europäischen Union. "Ich werde mich Anfang Februar mit dem VW-Vorstandsvorsitzenden (Matthias) Müller treffen und bis dahin erwarte ich, dass sich VW in dieser Frage bewegen wird", sagte die EU-Kommissarin für Justiz- und Verbraucherschutzfragen.

Zahlreiche Autobesitzer klagen wegen überhöhter Stickoxidwerte auf Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatz. Eine Entschädigung der Kunden in Europa lehnt VW jedoch nach wie vor ab. Sollte diese dennoch fällig werden, könnte das Volkswagen finanziell das Genick brechen, fürchten Experten.

Zudem forderte Jourova von dem Wolfsburger Konzern eine Versicherung, dass die Autos auch vereinbarungsgemäß repariert werden. VW habe sie darüber informiert, dass nun ungefähr 7,8 Millionen von insgesamt 8,5 Millionen Autos repariert werden. "Diese Zusage betrifft allerdings nicht mehrere Skoda-Modelle. VW muss seine Anstrengungen verstärken und sicherstellen, dass bis Herbst 2017 auch tatsächliche alle Autos repariert werden." Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Brüsseler Behörde mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden weitere Schritte einleiten.

In den USA indes ist Volkswagen seinem Ziel, den Dieselskandal zu bewältigen, durch eine Grundsatzvereinbarung mit US-Privatklägern ein Stück näher gekommen ...

Grundsatzeinigung auf "erhebliche Entschädigung" mit US-Privatklägern

... so hat Volkswagen einen weiteren Vergleich mit US-Klägern ausgehandelt. Man habe sich im Grundsatz mit Behörden und Kunden über Reparaturen, Rückkäufe und Entschädigungen bei gut 80.000 Dieselwagen geeinigt, verkündete der zuständige US-Richter Charles Breyer bei einer Anhörung in San Francisco. Breyer sprach von einer "erheblichen Entschädigung".

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Volkswagen begrüßte den Kompromiss in einer Stellungnahme. Bereits am Dienstag hatte man sich mit den US-Behörden darauf verständigt, Rückkaufe für etwa 20.000 ältere der betroffenen Fahrzeuge mit 3,0-Liter-Dieselmotoren der Konzerntochter Audi anzubieten. Bei den restlichen Autos erhält VW zunächst die Chance zur technischen Umrüstung. Sollte dies scheitern, stehen auch hier Rückkäufe an.

Wer bei der Anhörung am Donnerstag - die wegen einer Verspätung der VW-Anwälte erst mit etwas Verzögerung starten konnte - auf weitere Einzelheiten des angestrebten Vergleichs hoffte, wurde enttäuscht. Breyer gab lediglich erneut zu Protokoll, dass sich der Konzern mit den Fahrzeugbesitzern auf die Zahlung "substanzieller Entschädigungen" verständigt habe. Die Details der Einigung sollen bis Ende Januar ausgearbeitet werden. Dann wird der Richter die Vorschläge prüfen, bevor er am 14. Februar 2017 über seine vorläufige Zustimmung entscheidet.

Damit ist der Fall für VW in den USA aber noch nicht ausgestanden - es drohen weiterhin strafrechtliche Konsequenzen der US-Justiz.

VW erzielt eine Grundsatzvereinbarung über einen Vergleich mit geschädigten Verbrauchern in den USA

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Foto: Arno Burgi/ dpa
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