Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben
Foto: DPAAirbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, haben die Richter eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörden können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind.
Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.
Auch Hamburg macht mobil gegen Airbnb
Airbnb spürt auch in anderen deutschen Metropolen zusehends Gegenwind. So verpflichtet die Stadt Hamburg jeden Anbieter einer Ferienwohnung mit Beginn des nächsten Jahres dazu, sich mit einer "Wohnraumschutznummer" registrieren zu lassen.
Diese Nummer muss in jeder Angebotsanzeige stehen und damit nicht nur bei Airbnb. Internetplattformen sind dazu verpflichtet, Inserate ohne diese Nummer sofort zu löschen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Hamburg will das Gesetz eigens mit acht neuen Stellen überwachen lassen. Zugleich hat die Stadt den Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft vermietet werden darf, von sechs auf zwei Monate im Jahr verkürzt.
Das Motiv ist klar: Da Wohnraum in Großstädten ohnehin knapp und teuer ist, verschärfen Vermittler von Unterkünften wie Airbnb indirekt noch das Problem. Denn für Wohnungsbesitzer kann es deutlich lukrativer sein, die Wohnung dauerhaft an Touristen oder Geschäftsleute als an reguläre Mieter zu vergeben.
Als touristisch attraktiv geltende Städte leiden dann besonders. So soll in der Altstadt von Florenz ein Fünftel der Wohnungen über Airbnb vermietet werden. Auch wer in Athen einmal Kurzurlaub gemacht hat, staunt über das riesige Angebot der über Airbnb vermittelten privaten Wohnungen.
Macht das Beispiel der Städte von Hamburg und München Schule in Deutschland, dürften damit die Geschäfte von Airbnb und Co empfindlich gestört werden. Daher versucht das Unternehmen der Entwicklung entgegenzusteuern.
Airbnb-Deutschlandgeschäftsführer Alexander Schwarz bezeichnete das Gesetz im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" als "unverhältnismäßig". Es treffe vor allem Bürger, die durch das Vermieten ihrer Wohnung am Tourismus teilhaben könnten.
Einen negativen Einfluss auf den lokalen Wohnungsmarkt sieht der Manager damit nicht gegeben. Airbnb behauptet unter Verweis auf eigene Daten, dass im Jahr 2017 in Hamburg 92 Prozent aller Unterkünfte auf Airbnb weniger als 180 Tagen vermietet und damit überwiegend zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden seien.
Millionen Menschen nutzten 2017 Airbnb in Deutschland
Erstmals hat das Unternehmen Zahlen für das Deutschlandgeschäft genannt. Allein in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende Juni hätten 3,6 Millionen Menschen Airbnb genutzt, um nach Deutschland zu reisen, sagte Airbnb-Co-Gründer Nathan Blecharczyk dem "Handelsblatt". "Umgekehrt sind fast sieben Millionen aus Deutschland heraus über Airbnb in die ganze Welt gereist."
Die Plattform wachse weltweit. Im Kerngeschäft mit Home-Sharing verzeichne Airbnb inzwischen 400 Millionen Gäste. Der Bereich Unterkünfte und die Buchungen von Geschäftskundenreisen über "Airbnb for Work" hätten sich in den vergangenen beiden Jahren im Vergleich zum Vorjahr jeweils verdreifacht.
Berlin: Die deutsche Hauptstadt hat im Februar 2018 die Regeln für die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Einer Sprecherin der Stadt zufolge ist das Ziel, Wohnraum vor Missbrauch zu schützen. Wer eine ganze Wohnung anbieten will, muss das vorher der Stadt melden und sich die Vermietung genehmigen lassen. Gastgeber bekommen dann eine Registrierungsnummer, die sie bei ihren Inseraten angeben müssen. Kontrollen sollen so leichter werden. Für Reisende hat das auch einen Vorteil: Sie können schnell feststellen, ob eine Unterkunft legal oder illegal vermietet wird.
Amsterdam: Die niederländische Stadt greift künftig noch härter gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen durch als bisher. Ab 2019 darf eine Wohnung nur noch an höchstens 30 Tagen im Jahr an Touristen vermietet werden. Das derzeitige Limit sind 60 Tage. Zwischen 2013 und 2017 war die Zahl der Touristenwohnungen von 4500 auf 22 000 gestiegen. Die Stadt will den Druck auf einige besonders betroffene Stadtviertel durch die strenge Regelung verringern. Amsterdam ist eine der beliebtesten Metropolen Europas.
London: Im Großraum der britischen Weltstadt gibt es ebenfalls Regeln zur Kurzzeitvermietung ganzer Wohnungen. Mehr als 90 Tage dürfen es pro Kalenderjahr nicht sein. Eine Vermietung über einen längeren Zeitraum ist nur möglich, wenn sich die Gastgeber eine Genehmigung dafür besorgen. Auf Airbnb gibt es zudem automatische Begrenzungen für Gastgeber, die dabei helfen sollen, die Regeln durchzusetzen. Sind die 90 Tage voll, ist der Kalender des Gastgebers blockiert. Neue Buchungen sind dann nicht mehr möglich.
Paris: Paris hat am 1. Januar 2018 ein Limit von 120 Tagen pro Jahr für die Vermietung gesamter Wohnungen eingeführt. Das betrifft die zentralen Innenstadtbezirke 1. bis 4. Arrondissement. Wenn die Tage abgelaufen sind, wird der Kalender des Gastgebers blockiert. Die Wohnung kann nicht mehr über die Plattform vermietet werden.
Seit Dezember 2017 müssen sich Gastgeber bei der Stadt anmelden, sie erhalten eine Registrierungsnummer. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran. Paris wirft Airbnb vor, die Regeln für die kurzzeitige Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalten. In fünf Jahren habe Paris 20.000 Mietwohnungen verloren, die meisten davon seien in Ferienwohnungen umgewandelt worden, so die Stadt. Wer bei der Buchung sichergehen will, kann die Anzeige nach der Nummer prüfen oder direkt beim Gastgeber danach fragen.
Palma de Mallorca: In der Inselhauptstadt ist die Lage angespannt. In Palma sind die Mieten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen, auch wegen Plattformen wie Airbnb. Palma geht deshalb nun streng gegen Kurzzeitvermietungen vor. Im Stadtgebiet dürfen ganze Wohnungen gar nicht mehr an Touristen vermietet werden. Auch für Einfamilienhäuser gibt es nun Regeln: In Palma dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie nicht auf geschütztem ländlichem Boden, oder wenn sie in Flughafennähe oder in Gewerbegebieten stehen.
New York: Auch im Big Apple gibt es Regeln für die zeitweise Vermietung von Wohnungen an Urlauber. In Mehrfamilienhäusern dürfen Wohnungen laut Gesetz nicht für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vermietet werden, wenn der Gastgeber nicht anwesend ist. Außerdem sollen solche Vermietungen dem Zweck einer dauerhaften Bewohnung dienen. Das widerspricht der Nutzung durch Touristen. Wohnt der Gastgeber jedoch in der Wohnung, gibt es keine Einschränkungen.
In einem solchen Fall kann es jedoch sein, dass Zonierungs-Regeln oder Hausordnungen die Untervermietung dennoch verbieten. Auch hier ist es am besten, beim Gastgeber nachzufragen. Bei Airbnb gibt es in New York zusätzlich die Regel "Ein Gastgeber, ein Zuhause". Das heißt, dass ein Gastgeber auf der Plattform nur eine Unterkunft anbieten darf. Dies betrifft hauptsächlich Privatvermieter.
Berlin: Die deutsche Hauptstadt hat im Februar 2018 die Regeln für die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Einer Sprecherin der Stadt zufolge ist das Ziel, Wohnraum vor Missbrauch zu schützen. Wer eine ganze Wohnung anbieten will, muss das vorher der Stadt melden und sich die Vermietung genehmigen lassen. Gastgeber bekommen dann eine Registrierungsnummer, die sie bei ihren Inseraten angeben müssen. Kontrollen sollen so leichter werden. Für Reisende hat das auch einen Vorteil: Sie können schnell feststellen, ob eine Unterkunft legal oder illegal vermietet wird.
Foto: Britta Pedersen/ dpa
Paris: Paris hat am 1. Januar 2018 ein Limit von 120 Tagen pro Jahr für die Vermietung gesamter Wohnungen eingeführt. Das betrifft die zentralen Innenstadtbezirke 1. bis 4. Arrondissement. Wenn die Tage abgelaufen sind, wird der Kalender des Gastgebers blockiert. Die Wohnung kann nicht mehr über die Plattform vermietet werden.
Seit Dezember 2017 müssen sich Gastgeber bei der Stadt anmelden, sie erhalten eine Registrierungsnummer. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran. Paris wirft Airbnb vor, die Regeln für die kurzzeitige Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalten. In fünf Jahren habe Paris 20.000 Mietwohnungen verloren, die meisten davon seien in Ferienwohnungen umgewandelt worden, so die Stadt. Wer bei der Buchung sichergehen will, kann die Anzeige nach der Nummer prüfen oder direkt beim Gastgeber danach fragen.