Erst gestern urteilte ein Landesgericht, dass er seine Pflichten als Konzernchef verletzt habe. Nun sieht Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff seinen Ruf bedroht - und will den Arcandor-Insolvenzverwalter auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen.
Ex-Arcandor-Chef Middelhoff: "Der ganze Prozess entlarvt sich als Rufmord-Kampagne"
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Düsseldorf/Essen - Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff schlägt zurück: Der 58-jährige Manager fühlt sich als Opfer einer Rufmord-Kampagne und will den Arcandor-Insolvenzverwalter auf Schadenersatz in Höhe von 120 Millionen Euro verklagen. Das Landgericht Essen war nach einer Klage des Insolvenzverwalters erst gestern zu dem Ergebnis gekommen, dass Middelhoff im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wiesbadener Karstadt-Warenhauses seine Pflichten als Konzernchef verletzt hat.
In mehreren anderen Punkten wies das Gericht die Klage allerdings ab. Middelhoff sagte in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung, gemessen an der Ausgangsforderung des Insolvenzverwalters in Höhe von 175 Millionen Euro seien dessen Forderungen geschmolzen wie Schnee in der Sonne. "Der ganze Prozess entlarvt sich als Rufmord-Kampagne, wir werden auf Schadenersatz klagen", kündigte er an.
Nach Angaben seines Anwalts Winfried Holtermüller will der Manager wegen Rufschädigung Schadenersatz in einer Gesamthöhe von 120 Millionen Euro fordern. Durch die überzogenen Vorwürfe des ursprünglichen Insolvenzverwalters Hans-Hubert Görg seien Middelhoff große Geschäftschancen verbaut worden, sagte Holtermüller der Nachrichtenagentur dapd. Die Zerstörung seines geschäftlichen Rufes habe dazu geführt, dass der Manager aus lukrativen Projekten heraus komplementiert worden sei.
Insolvenzverwalter lässt Klagedrohung kalt
Görgs Nachfolger, Hans-Gerd Jauch, zeigte sich allerdings von der Klagedrohung wenig beeindruckt. Sein Sprecher Thomas Schulz betonte, es sei die Pflicht des Insolvenzverwalters eventuelle Ansprüche der Gläubiger gerichtlich prüfen zu lassen. Unterlasse er dies, sei er den Gläubigern persönlich für die Schäden haftbar. Jauch selbst sprach nach dem Essener Urteil, von einem "Meilenstein", weil eine Pflichtverletzung Middelhoffs festgestellt worden sei.
Nach dem Urteil des Essener Landgerichts haben Middelhoff und drei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wiesbadener Karstadt-Warenhauses ihre Pflichten verletzt, weil sie nicht verhinderten, dass für den Warenhauskonzern ungünstige Verträge rechtskräftig wurden. Grundsätzlich seien Middelhoff und drei weitere Vorstandsmitglieder für die dadurch entstanden Schäden haftbar. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ließ das Gericht aber offen.
Ein Gutachten des Arcandor-Insolvenzverwalters beziffert die entstandenen Schäden auf bis zu 46 Millionen Euro. Middelhoffs Rechtsanwalt bestritt dagegen, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei. Er kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung beim Oberlandesgericht Hamm an. Die Entscheidung des Essener Gerichts werde vor dem Oberlandesgericht keinen Bestand haben, sagte er. Der Rechtsstreit dürfte die Gerichte allerdings noch jahrelang beschäftigen.
Doch kann Middelhoff dem Ausgang des Streits nach eigener Einschätzung gelassen entgegensehen. Nach den Worten des 58-Jährigen würde seine Manager-Haftpflichtversicherung eventuelle Forderungen zahlen.