Aschewolke Airlines klagen wegen Flugverbot

Aschewolke: Die Flughäfen in Hamburg, Bremen und Berlin waren Ende Mai für mehrere Stunden geschlossen worden. Jetzt haben zwei Fluggesellschaften Klage eingereicht
Foto: DPADarmstadt - Die im Mai wegen der isländischen Vulkanasche verhängten Flugverbote in Deutschland haben ein juristisches Nachspiel. Die beiden Fluggesellschaften Condor und Air Berlin reichten bereits am 24. Juni Klage beim Darmstädter Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf dapd-Anfrage sagte.
Es gehe um die Frage, ob die mehrstündige Sperrung des Luftraums über Bremen, Hamburg und Berlin rechtmäßig war. Da die Fluglinien die Klage noch nicht ausführlich begründet hätten, könne das Gericht keine konkreten Angaben zum Inhalt machen.
Die Flughäfen waren am 25. Mai für den Flugverkehr gesperrt und dann gegen Mittag wieder freigegeben worden. Ursache der Sperrung war eine Vulkanaschewolke aus Island. Die Aschewolke hatte bereits am Tag davor vor allem in Großbritannien zu zahlreichen Flugausfällen geführt. Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol waren europaweit 500 Flüge wegen der Aschwolke gestrichen worden.