IKB-Urteil Zehn Monate auf Bewährung für Ortseifen

Schuldig im Sinne der Anklage: Ex-IKB-Chef Ortseifen hat laut Gericht Anleger getäuscht
Foto: DDPDüsseldorf - Drei Jahre nach der Beinahe-Pleite der Mittelstandsbank IKB hat das Düsseldorfer Landgericht den früheren Bankchef Stefan Ortseifen wegen Börsenmanipulation zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten Haft verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro gegen den 59-jährigen Manager.
Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ortseifen die Anleger zu Beginn der Finanzkrise durch eine geschönte Darstellung der Lage der Bank über vorhandene Risiken getäuscht hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und kündigte an, Revision einzulegen. "Das ist ein krasses Fehlurteil", sagte Anwalt Reinhard Freiherr von Dalwigk.
Ortseifen ist der erste Bankmanager in Deutschland, der sich im Zusammenhang mit der Finanzkrise vor Gericht verantworten musste. Allerdings stand der Banker nicht wegen der Milliardenverluste vor Gericht, die die IKB unter seiner Führung im riskanten Geschäft mit US-Subprime-Hypothekenpapieren erlitt, sondern "nur" wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz.
Kurz vor dem Kollaps der IKB, mit dem die US-Immobilienkrise im Juli 2007 erstmals ein deutsches Kreditinstitut erreichte, hatte Ortseifen nach Überzeugung des Gerichts in einer Pressemitteilung die Lage der Bank bewusst zu positiv dargestellt und Anleger damit zum vermehrten Aktienkauf verleitet. Bei Anlegern wie bei Analysten sei dadurch der Eindruck entstanden, dass die Subprime-Krise schadlos an der IKB vorbei gegangen sei, sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer. Es sei wie eine Entwarnung gewesen. Gut eine Woche später hatte die Bank nur noch mit Hilfe eines zehn Milliarden Euro schweren staatlichen Rettungspaketes vor dem Kollaps bewahrt werden können.
Ortseifen selbst hatte im Prozess jede Schuld von sich gewiesen. Die Verteidigung und Ortseifen machten die Deutsche Bank für den Beinahe-Zusammenbruch verantwortlich. Diese hatte die Handelslinien zur IKB am 27. Juli 2007 gekappt. Doch nach Ansicht des Gerichts war die Schieflage der Bank bereits am 20. Juli erkennbar, als Ortseifen in einer Pressemitteilung das Risiko herunterspielte.
Die IKB hatte in Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz 17 Milliarden Euro in strukturierte Wertpapiere im Markt für zweitklassige US-Hypothekenpapiere (Subprime) investiert. Die Ratingagenturen hatten begonnen, diese Tranchen reihenweise abzuwerten. Dennoch bestätigte Ortseifen damals die Gewinnprognose der IKB und stellte allenfalls einstellige Millionenabschreibungen durch die Subprime-Krise in Aussicht.