Die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz. Die Berliner Regelung bleibt in diesem Jahr allerdings noch in Kraft, urteilt das Karlsruher Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat der Kommerzialisierung des Sonntags eine Absage erteilt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das liberale Berliner Ladenöffnungsgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen sei verfassungswidrig.
Das bundesweit liberalste Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte in Berlin an zehn Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen dürfen, darunter an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr. Die vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Regelung ist seit 17. November 2006 in Kraft.
Das Verfassungsgericht entschied, dass die jeweils siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen, die laut Berliner Gesetz ohne besondere Voraussetzungen möglich ist, das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes unterschreitet.
Die Berliner Regelung bleibe allerdings noch bis 31. Dezember 2009 in Kraft, so dass die Ladenöffnung an den Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist.
Die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Gesetz hatten damit teilweise Erfolg. Die übrigen Regelungen im Berliner Ladenöffnungsgesetz beanstandete das Verfassungsgericht nicht.
"Eindeutiges Signal gegen Kommerz"
Die Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, hat das Urteil begrüßt. Dies sei ein eindeutiges Signal gegen den Kommerz und für den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag für alle, sagte Göring-Eckardt am Dienstag im ZDF. Die Sonntagsruhe betreffe zunächst die Christen, sei aber ein "Geschenk an die ganze Gesellschaft". Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin gegen das Grundgesetz verstößt.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels betonte, auch nach der Entscheidung der Karlsruher Richter seien ausnahmsweise Sonntagsöffnungen zulässig. In einer Metropole wie Berlin müsse dies auch möglich sein, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth im ZDF.
manager-magazin.de mit Material von Nachichtenagenturen