Anleger vor Gericht Schweres Los
New York - Vor einer Woche verwarf das Landgericht Düsseldorf die erste von mehreren Aktionärsklagen gegen die IKB Deutsche Industriebank . Der Anleger trug vor, dass die Bank ihren Aktionären und der Öffentlichkeit die wahre Höhe der Verluste, die sie durch den Kauf von Subprime-Markt-Verbriefungen verbuchen musste, vorsätzlich vorenthalten hatte. Der Kläger war jedoch nicht imstande, so entschied das Gericht, in seiner Klageschrift nachzuweisen, dass das IKB-Management absichtlich falsche Informationen in der Öffentlichkeit verbreitet hatte.
Die Klageabweisung war keine Überraschung. Die strengen deutschen Vorschriften für einen Kläger, sein Begehren vorzutragen, und die prozessualen Richtlinien, welche die Beweiserhebungsmöglichkeiten sehr stark einschränken, schließen jede weitere Untersuchung zu Lasten der geschädigten Aktionäre aus - es sei denn, die Staatsanwaltschaft tritt im Wege eines Strafverfahrens auf.
Es sieht also so aus, als würde das, was wirklich innerhalb der IKB geschehen ist, wahrscheinlich nie ans Licht kommen wird was schon allein deshalb schade ist, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass das Management selbst Opfer von Betrügern geworden ist. Einen Fingerzeig, wo hier zu suchen wäre, gibt die Verhaftung von zwei Hedge-Fonds-Managern der mittlerweile verkauften Investmentbank Bear Stearns durch das FBI.
Die in Deutschland geltenden Vorschriften bezüglich Klägerbegehren und Beweissicherung stellen eine zu starke Kombination von Verfahrenshindernissen für geschädigte Aktionäre dar. Diese Standards schützen das Management in erhöhtem Maße zum Nachteil der geschädigten Anleger.
Die Klagebegründungsvorschriften bei Aktionärsklagen sind in den USA und Deutschland recht ähnlich. Der größte Unterschied besteht aber darin, dass es in den USA ausreicht, wenn die Klageschrift eine hohe Wahrscheinlichkeit der Rechtswidrigkeit vorträgt, deren Nachweis das Gericht im Rahmen der Beweiserhebung erwarten kann.
Widerrechtliche Handlungen
Widerrechtliche Handlungen im Management
Die deutsche Klageschrift muss im Gegensatz dazu die rechtswidrigen Handlungen bereits im Vorfeld nachweisen. Da man ohne Kenntnis der internen Managementgespräche und der nicht öffentlichen Kenntnisse des Managements sowie dessen Motivationen, Aussagen zu treffen, nicht nachweisen kann und auch keine Aussicht auf eine ernst zu nehmende Beweiserhebung hat, ist es recht schwierig, in Deutschland einer Aktionärsklage zu begründen.
Dies ändert sich erst dann, wenn der Staatsanwalt im Wege einer Strafverfolgung mit seinem Beschlagnahmungsrecht handelt und dadurch an Unterlagen kommt, die Anleger vor beziehungsweise in einem Zivilprozess dann auch einsehen und damit eine Klage begründen können. Da der Staatsanwalt vernünftigerweise nur selten eingreift, gehen deutsche Aktionäre in den Fällen leer aus, die nicht strafrechtlich relevant sind, in denen amerikanische Anleger gute Entschädigungschancen haben.
So wurde das Vertrauen der Anleger bereits in den vergangenen Jahren durch Unternehmensskandale stark erschüttert. Die Beispiele sind wohl bekannt: Deutsche Telekom , Comroad, EM.TV, Pixelpark und viele mehr. In jedem dieser Fälle hat das Management offensichtlich durch verschiedene widerrechtliche Handlungen versucht, die wirtschaftlichen Erwartungen der Analysten zu erfüllen, um den jeweiligen Aktienpreis durch falsche Informationen hoch zu halten beziehungsweise zu erhöhen.
Durch die Erfüllung der Erwartungen von Analysten - auch wenn dies durch die Verbreitung betrügerischer Aussagen geschieht - konnte das Management künstlich auf den jeweiligen Aktienpreis einwirken, was sich natürlich auch auf die in gegenseitiger Beziehung zu den Aktienpreisen stehende Höhe der Managergehälter auswirkt.
Weiterhin konnten manche Manager durch die künstliche Erhöhung der Aktienpreise eigene Aktien oder Aktienoptionen gewinnbringend verkaufen, bevor der Aktienpreis nach unten korrigiert wurde. So profitierten manche Manager zum großen Nachteil der Anleger, die sich nur auf die öffentlichen Mitteilungen des Unternehmens verlassen konnten, als sie ihre auf falschen Informationen basierenden Kauf- oder Verkaufsentscheidungen trafen.
Atmosphäre der Immunität
Atmosphäre der Immunität
Da interne Unternehmensdiskussionen nur privat stattfinden und nicht veröffentlicht werden, sind Anleger nur in den seltensten Fällen in der Lage, die in Deutschland verlangten hohen Anforderungen an den Klagevortrag zu erfüllen. Dies schafft eine Atmosphäre der Immunität gegen Haftbarkeit in den Führungsetagen der Unternehmen.
Die Schwierigkeiten, die aus den Anforderungen an den Klägervortrag und die Beweissicherung resultieren, sind besonders ungerecht in Fällen, in denen die geschädigten Anleger mögliche Beweggründe des Managements und dessen Möglichkeiten, sich durch die übertriebene wirtschaftliche Stärke des Unternehmens persönlich wirtschaftlich zu bereichern, erkennen, jedoch keinen Zugang zu den Gesprächen haben, die intern im Unternehmen stattgefunden haben und in der Regel auch aufgezeichnet werden.
In diesen Fällen können spezifische Vorfälle, die den Tatbestand einer vorsätzlichen Falschaussage begründen würden, nicht vorgetragen werden - Klagen werden abgewiesen. Die Anforderung an den Kläger, ohne jeglichen Zugang zu den internen Unterlagen oder Gesprächen des Managements eine Falschaussage nachweisen zu müssen, verhindert in vielen Fällen eine Entschädigung für die Anleger, die durch betrügerische Aktivitäten der Unternehmensführung viel Geld verloren haben.