Rauchverbot Ein letzter Zug
Frankfurt am Main - Auch in Gerichten, Stiftungen, Parlamentsgebäuden oder Arbeitsagenturen ist das Rauchen von nun an untersagt. Mit dem in Kraft tretenden Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens haben die Bürger nun einen rechtlichen Anspruch, vor dem blauen Dunst geschützt zu werden. Besseren Schutz sollen auch Telefonkunden bekommen.
Die Raucherbereiche in den Empfangsgebäuden und Unterführungen der 5700 deutschen Bahnhöfe gehören künftig der Vergangenheit an. Allerdings dürfen Raucher auf insgesamt 330 Bahnhöfen, die ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden haben, in speziell gekennzeichneten Bereichen zum Glimmstängel greifen. Diese werden laut Bahn mit gelben Bodenmarkierungen und Symbolen gesondert ausgewiesen.
Für verpachtete und vermietete Flächen in Bahnhöfen gelten in der Regel weiterhin die jeweiligen Landesgesetze zum Nichtraucherschutz sowie das Hausrecht der Pächter und Mieter. Wer das Bahn-Rauchverbot missachtet, wird laut Bahn zunächst auf das Verbot hingewiesen, in letzter Konsequenz ist ein Verstoß künftig eine Missachtung der Hausordnung und kann entsprechend geahndet werden. Auch in Zügen wird es künftig keine Raucherabteile mehr geben.
Wird renitent gegen die Verbote verstoßen, können Bußgelder von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Die lange umstrittenen Rauchverbote in Gaststätten liegen hingegen in der Zuständigkeit der Länder. Bis Ende des Jahres sind aber bundesweit Rauchverbote in Kneipen geplant.
Zugleich wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht. Allerdings gilt für Zigarettenautomaten eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2009. Diese Zeit wird für die technische Anpassung der rund 500.000 Automaten in Deutschland benötigt, wie der Branchenverband BDTA mitteilte. An Automaten bekommt man seit Anfang 2007 eine Packung Zigaretten nur noch mit einer EC-Karte samt wiederaufladbarem Chip. Damit sollte seinerzeit sichergestellt werden, dass nur Jugendliche ab 16 Jahren am Automaten Zigaretten kaufen konnten.
Besseren Schutz soll es ab 1. September auch für Telefonkunden geben. Dann treten schärfere Verbraucherschutzregeln des novellierten Telekommunikationsgesetzes in Kraft, so müssen etwa bei Diensten, die unter 0137er oder 0180er-Nummern zu erreichen sind, die Preise genannt werden.
manager-magazin.de mit Material von reuters und ap