Der Chef der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex macht sich für die Beschränkung der Abfindung von scheidenden Vorstandsmitgliedern auf zwei Jahresgehälter stark. Gerhard Cromme verteidigt zudem die Kommissionsvorgaben für den Wechsel von Vorstandschefs auf den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Hamburg - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex soll nach Ansicht ihres Vorsitzenden Abfindungen an ausscheidenende Vorstandmitgliedern beschränken.
"Ich bin absolut dafür, die Höhe von Abfindungen auf zwei Jahre zu begrenzen", sagte der Chef des Gremiums, Gerhard Cromme, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Er wolle sich daher dafür einsetzen, dass eine entsprechende Vorgabe künftig in den freiwilligen Kodex aufgenommen wird.
Cromme verteidigte zudem die Vorgabe des Corporate Governance Kodex, dass Vorstandschef nach Ende ihres Vertrages in der Regel nicht direkt an die Spitze des Unternehmensaufsichtsrates wechseln sollten. Damit sei nicht nur die Unsicherheit gegenüber der Situation vergangener Jahren beseitigt, in der es gar keine Vorgaben gegeben habe. Darüber hinaus lasse es den Gesellschaftschefs genügend Spielraum, "in begründeten Fällen" dennoch anders zu entscheiden.
"Kenntnisse schaden nicht", verteidigte der frühere Manager somit gegenüber der "FAZ" auch seinen eigenen ehemaligen Tausch des ThyssenKrupp-Vorstandsposten gegen den des Aufsichtsratchefs.
Darüber hinaus gebe es auch genügend Familiengesellschaften und Stiftungen, in denen der Gründer die Geschäfte weiter begleiten wolle.