Im Streit um den britischen Lkw-Hersteller ERF hat ein US-Gericht zwei Töchter von DaimlerChrysler zur Zahlung von 350 Millionen Dollar an MAN verurteilt. Der deutsch-amerikanische Konzern will Einspruch gegen das Urteil einlegen.
München/Stuttgart -
MAN habe mit seinen Schadensersatzforderungen gegen die DaimlerChrysler-Tochter Freightliner einen weiteren juristischen Erfolg erzielt, sagte ein MAN-Sprecher am Wochenende in München. Die US-LKW-Gruppe Freightliner soll dem Jury-Spruch des Bezirksgericht Multnomah County im US-Bundesstaat Oregon von Freitag zufolge 70 Millionen Dollar und die
DaimlerChrysler North American Holding 280 Millionen Dollar Schadenersatz an
MAN zahlen, die ERF im Jahr 2000 von DaimlerChrysler erworben hatten.
"Wir sind sehr enttäuscht über diesen Urteilsspruch der Jury", sagte eine Sprecherin von DaimlerChrysler. Freightliner habe zu keiner Zeit versucht, Vermögenswerte vor MAN zu verstecken. DaimerChrysler werde Einspruch gegen dieses Urteil erheben, das im kommenden Jahr noch von einem Richter bestätigt werden müsse. "Wir sind zuversichtlich, letztendlich erfolgreich beweisen zu können, dass es absolut kein Fehlverhalten seitens Freightliner gab", sagte die DaimlerChrysler-Sprecherin.
MAN hatte im Jahr 2000 von Western Star, dem Rechtsvorgänger von Freightliner, den englischen Lkw-Hersteller ERF gekauft. MAN bemängelte später, dem Kauf hätten gefälschte Bilanzen zu Grunde gelegen. 2005 hatte ein Londoner Gericht festgestellt, MAN sei von Western Star getäuscht worden und die kanadische Freightliner Limited müsse Schadensersatz von mindestens 250 Millionen Pfund an MAN zahlen.
Da die kanadische Firma offenbar nicht zahlen könne, habe MAN die Klage in Oregon angestrengt, um statt der kanadischen die US-Gesellschaft Freightliner in Haftung zu nehmen. Dem habe das Gericht nun voll entsprochen, sagte der MAN-Sprecher. MAN sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass DaimlerChryslers US-Tochter Freightliner auch im Fall der Zahlungsunfähigkeit ihrer kanadischen Tochter verpflichtet sei, MAN für den erlittenen Schaden zu entschädigen.