Ein Gesetz gegen die Aufnahme hoher Schulden soll ein zweites Berlin verhindern, so planen es die Politiker. Hohe Verschuldungen wie im Falle der Bundeshauptstadt seien dann nur unter engen Voraussetzungen möglich - sonst droht eine Geldstrafe.
Berlin - Als Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Berliner Finanzklage will die Bundesregierung nun ein Gesetz schaffen, das die hohe Verschuldung von Ländern mit empfindlichen Strafen belegt.
"Wir brauchen ein Bundesgesetz, das regelt, wie besonders schwierige Haushaltslagen verhindert werden können", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD). "Dazu müssen wir eindeutige Verschuldungsgrenzen definieren und die Verletzung der Vorgaben mit Sanktionen ahnden."
Ein generelles Verschuldungsverbot lehnte Hendricks allerdings ab. Die Finanzautonomie der Länder und des Bundes müsse gewahrt werden, betonte sie. Die neuen Regeln müssen nach den Worten der Politikerin in den Verhandlungen über die Föderalismusreform II festgelegt werden.
Bei etlichen ihrer Kollegen rennt sie damit offene Türen ein. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) plädiert zum Beispiel für einen nationalen Entschuldungspakt. Der Anteil der Länder an möglichen Strafzahlungen bei Maastricht-Verstößen müsse nach dem Verschuldungsanteil verteilt werden, sagte Wulff am Freitag. Bund und Ländern sollten sich dazu verpflichten, in einem "überschaubaren Zeitraum" aus der Verschuldung herauszukommen. Wer dann noch Schulden machen wolle, sollte dafür im jeweiligen Länderparlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag die Klage des Landes Berlin auf Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und damit auf zusätzliche Entschuldungshilfen des Bundes abgelehnt. Das Gericht hatte Berlin dabei auch auf noch nicht ausreichende Sparbemühungen hingewiesen. Die Hauptstadt muss nun mit ihrem Schuldenberg in Höhe von mehr als 60 Milliarden Euro allein zurechtkommen.