Kirch-Prozess Deutscher Bank droht Schadenersatz

Im jahrelangen Rechtstreit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof einen Teilerfolg errungen. Nach einem Urteil vom Dienstag muss die Bank möglicherweise Schadenersatz zahlen - und Rolf Breuer auch.

Karlsruhe - Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank  hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg errungen. Nach einem Urteil vom Dienstag muss die Bank möglicherweise Schadenersatz zahlen, weil ihr Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer vor vier Jahren öffentlich Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Der BGH gab einer Feststellungsklage Kirchs teilweise statt.

Auslöser des Verfahrens war ein Interview des Fernsehsenders Bloomberg TV. Darin hatte der damalige Deutsche-Bank-Chef über Kirchs Kreditwürdigkeit gesagt: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

Das Interview mit Bloomberg TV war am 4. Februar 2002 ausgestrahlt worden. Am 8. April 2002 hatte mit KirchMedia das wichtigste Unternehmen der Kirch-Gruppe Insolvenz beantragt.

Vor dem BGH ging es nun um die grundsätzliche Feststellung eines Schadenersatzanspruchs Kirchs. Die Schadenersatzhöhe muss in einem gesonderten Prozess geklärt werden.

Zur Begründung sagte das Gericht, die Deutsche Bank habe ihre vertraglichen Pflichten gegenüber einer Kirch-Gesellschaft verletzt. Damit ist klar, dass das Kreditinstitut für etwaige Schäden dieser Gesellschaft - der Printbeteiligungs GmbH - haftbar gemacht werden kann, nicht aber für den Zusammenbruch des gesamten Kirchimperiums.

Persönliche Haftung Breuers

Persönliche Haftung Breuers

Der BGH bejahte auch eine persönliche Haftung Breuers. In welcher Höhe die Bank haftet und ob der GmbH durch die Breuer-Äußerung überhaupt ein Schaden entstanden ist, muss in einem neuen Prozess geklärt werden.

Der Vorsitzende des XI. Zivilsenats, Gerd Nobbe, riet den Anwälten beider Seiten sich außergerichtlich zu einigen: "Dr. Kirch muss sich allerdings von der Vorstellung verabschieden, mit Hilfe einer Klage den Zusammenbruch seines Konzerns rückgängig zu machen." Zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung wollte Deutsche-Bank-Anwalt Peter Heckel zunächst nicht konkret Stellung beziehen. Nach Rücksprache mit seiner Mandantin äußerte er Zweifel, dass jemals Geld an Kirch fließen würde.

Gauweiler: "Lachendes und weinendes Auge"

Peter Gauweiler, Rechtsanwalt von Leo Kirch, sagte nach der Urteilsverkündung, er fahre mit einem lachenden und einem weinenden Auge zurück. Die gute Botschaft sei, dass auch Breuer in der Mithaftung sei. Die schlechte Botschaft sei allerdings, dass der Schaden auf die Printbeteiligungs GmbH beschränkt wurde. Deren finanzieller Schaden werde in der Öffentlichkeit auf 600 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Kirchs Anwalt Wolf-Rüdiger Bub sagte, man erwäge nun eine Leistungsklage in dreistelliger Millionenhöhe gegen Bank und Breuer. "Wir gehen davon aus, dass der Schaden in einem Bereich ist, in dem es sich lohnt, Leistungsklage zu erheben. Ob es - wie vom BGH angeregt - zu einer einvernehmlichen Einigung kommen könne, hänge vom Verhalten der Deutschen Bank ab.

Aktien der Deutsche Bank haben nach der Urteilsverkündung 0,47 Prozent auf 82,33 Euro verloren. Direkt nach der Verkündung des Urteils waren die Titel zeitweise auf einen Stand von 81,80 Euro abgesunken, erholten sich dann aber wieder etwas.

dpa, dpa-afx, ap

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