Die Deutsche Lufthansa darf künftig ihre Regionalflug-Beteiligung Eurowings mehrheitlich kontrollieren. Unter Auflagen gab die Europäische Kommission grünes Licht: Lufthansa und Eurowings müssen auf Start- und Landerechte in Stuttgart und Wien verzichten.
Brüssel - Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme von Eurowings und der Tochtergesellschaft, dem Billigflieger Germanwings, durch die Deutsche Lufthansa genehmigt. Die Unternehmen mussten sich aber verpflichten, Start- und Landerechte (Slots) an den Flughäfen Wien und Stuttgart abzugeben, damit Konkurrenten auf den betroffenen Strecken Flüge anbieten können.
Zudem soll der Konkurrenz auf diesen Strecken Zugang zum Vielfliegerprogramm der Lufthansa gewährt werden. Unter dieser Voraussetzung wird nach Auffassung der Kommission der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder einem wesentlichen Teil desselben nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigt.
Wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission weiter hervorgeht, übe die bereits mit 49 Prozent an Eurowings beteiligte Lufthansa noch keinen bestimmenden Einfluss auf Strategie und Geschäftspolitik von Eurowings und Germanwings aus. Die Unternehmen wollten einen Vertrag schließen, dem zufolge die Lufthansa die Mehrheit der Stimmrechte und damit die alleinige Kontrolle über Eurowings und Germanwings erwirbt, heißt es weiter.
Obwohl die Lufthansa, deren Streckennetz in das Flugliniennetz einer weltweiten Allianz integriert sei, und der Billigflieger Germanwings unterschiedliche Geschäftsstrategien verfolgten, würden beide Fluggesellschaften von Geschäfts- wie von Urlaubsreisenden als Konkurrenten betrachtet.
Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf drei innereuropäischen Strecken ausgeschaltet hätte: Zwischen Köln/Bonn und Wien, zwischen Stuttgart und Wien sowie zwischen Stuttgart und Dresden.