Alle amtlichen Informationen über ein Unternehmen sollen spätestens ab 2007 auf einer zentralen Website abrufbar sein. Durch das elektronische Handelsregister werden die Bilanzen eines Unternehmens leichter einsehbar. Justizministerin Brigitte Zypries will mit diesem Gesetzentwurf für mehr Transparenz sorgen.
Berlin - Kapitalgesellschaften sollen ferner künftig ihre Jahresabschlüsse nicht mehr beim Amtsgericht hinterlegen müssen, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt hat.
Der Gesetzentwurf über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) ist Teil des 20-Punkte-Programms zur Reformagenda 2010. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte das Programm Mitte März im Bundestag angekündigt.
"Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhält künftig einen
schnellen, komfortablen und preiswerten Zugriff auf die
wichtigen veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten", erklärte ein Sprecher des Justizministeriums in Berlin. Das stärke den Standort Deutschland, denn Investoren könnten ihre Entscheidungen nun anhand leicht zugänglicher Informationen der öffentlichen Register prüfen. Neu gegründete Unternehmen könnten zudem schneller in das Register eingetragen werden.
Die Register sollen nach Angaben des Ministeriums zum 1. Januar 2007 auf digitalen Betrieb umgestellt werden. Darüber hinaus werde ein zentrales Unternehmensregister geschaffen. Unter der Webadresse "www.eUnternehmensregister.de" seien künftig alle veröffentlichungspflichtigen Daten einer Firma abrufbar. Das Gesetzesvorhaben dient auch der Umsetzung von EU-Richtlinien sowie von Beschlüssen der Regierungskommission Corporate Governance zu mehr Transparenz in der Wirtschaft.