Stabilitätspakt
Die wichtigsten Punkte der Einigung
Die EU hat sich am späten Sonntagabend auf eine
Reform des umstrittenen Euro-Stabilitätspaktes geeinigt. Die wichtigsten Punkte des Kompromisses sind folgende.
Die Grenzwerte von drei Prozent vom
Bruttoinlandsprodukt beim Defizit und von 60 Prozent bei der gesamtstaatlichen Verschuldung werden nicht angetastet.
Gute Zeiten: Phasen mit guten Wachstum sollen verstärkt zur Sanierung der nationalen Budgets genutzt werden.
Ausnahmeregelungen: Bei Einleitung eines Defizit-Strafverfahrens und in den weiteren Etappen dieser Prozedur kann die EU-Kommission Ausnahme-Tatbestände berücksichtigen. Dazu gehören Reformen der Rentensysteme oder Kosten für Europas Vereinigung. Unter diesen
Punkt fällt auch die deutsche Einheit. Voraussetzung dafür ist, dass die Überschreitung der Defizitgrenze vorübergehend ist und nahe am Grenzwert von drei Prozent bleibt.
Fristen: Die Fristen zur Defizitverminderung bei Sündern können gestreckt werden. Es ist nun möglich, erst drei Jahre nach Auftauchen eines überhöhten Defizits wieder die Grenze von drei Prozent einzuhalten. Falls die wirtschaftliche Entwicklung lahmt, können zusätzlich Schritte der Strafprozedur wiederholt werden.