Kirch-Klage Etappensieg für Deutsche Bank

Die Deutsche Bank muss dem Pleite gegangenen Medienunternehmer Leo Kirch vorerst keinen Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof ließ jetzt Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München zu.

Karlsruhe - Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, gab der XI. Zivilsenat der Nichtzulassungsbeschwerde der Bank ohne nähere Begründung statt. Bis zur Revisionsverhandlung dürfte es jedoch noch rund ein halbes Jahr dauern, sagte BGH-Sprecher Wolfgang Krüger.

Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 10. Dezember 2003, das Kirch einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Deutsche Bank zuerkannt hatte, auf Rechtsfehler hin überprüft.

Ansprüche in Milliardenhöhe

Auslöser für den Prozess waren Äußerungen des früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, der am 4. Februar 2002 öffentlich Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt hatte. Rund zwei Monate später, am 8. April 2002, hatte mit KirchMedia das wichtigste Unternehmen der Kirch-Gruppe Insolvenz beantragt.

Das OLG hatte eine Revision gegen sein so genanntes Feststellungsurteil nicht zugelassen. Dagegen hatte die Bank Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erhoben, die nun Erfolg hatte. Das größte deutsche Kreditinstitut musste mit Ansprüchen Kirchs in Milliardenhöhe rechnen.

Grundsätzliche Rechtsfragen zu klären

Die Deutsche Bank nahm die BGH-Entscheidung "mit Befriedigung" zur Kenntnis. Der Bundesgerichtshof teile offensichtlich die Ansicht der Bank, dass hier "grundsätzliche Rechtsfragen" zu klären seien und deshalb eine höchstrichterliche Entscheidung wünschenswert sei.

Der BGH sah nach Paragraf 544 der Zivilprozessordnung von einer Begründung seines Beschlusses ab. Laut dieser Bestimmung kann dies dann geschehen, wenn die Begründung "nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist, oder wenn der Beschwerde stattgegeben wird".

Breuer hatte am 4. Februar 2002 in einem Interview mit dem Börsenfernsehen "Bloomberg TV" gesagt, dass der Finanzsektor nach allem, was "man darüber lesen und hören kann", nicht mehr bereit sei, der Kirch-Gruppe "auf unveränderter Basis" noch weitere Mittel zur Verfügung zu stellen. Kirch wirft Breuer vor, mit seinen Äußerungen zum Niedergang der Kirch-Gruppe beigetragen zu haben.

Das OLG hatte sein Urteil damit begründet, dass die Deutsche Bank vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen sei und sich die Interview-Äußerungen Breuers zurechnen lassen müsse. Breuer habe fahrlässig gehandelt, weil ihm die Verschwiegenheitspflicht geläufig gewesen sei. Aus Zeugenaussagen habe sich zudem ergeben, dass das Interview eine Rolle bei der Entscheidung der Banken gespielt habe, Kirch keine Kredite mehr zu geben.

Bank muss Revision noch begünden

Nach Angaben von BGH-Sprecher Krüger hat die Deutsche Bank nun zwei Monate Zeit, um ihre Revision zu begründen. Diese Frist werde meist um zwei weitere Monate verlängert. Erst danach werde der 11. Zivilsenat einen Verhandlungstermin festsetzen, der wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 liegen dürfte, sagte Krüger. Ein Sprecher Kirchs war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (AZ: XI ZR 384/03)

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