Mannesmann-Prozess Vorerst letztes Kapitel
Düsseldorf - "Auch die Kammer hatte bei ihrer Entscheidung teilweise ihre Zweifel, die in der Urteilsbegründung näher konkretisiert werden. Im deutschen Strafprozessrecht werden solche Zweifel jedoch nach Abschluss der Beweiswürdigung zu Gunsten der Angeklagten gewertet", sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer, bevor sie am 22. Juli dieses Jahres im Mannesmann-Prozess Freisprüche für alle Angeklagten verkündete.
Knapp zwei Monate später liegt die 187 Seiten umfassende Urteilsschrift vor. "Die zuständigen Staatsanwälte prüfen nun, ob aus ihrer Sicht das Prozessrecht oder sonstige Bestimmungen verletzt worden sind", bestätigte die Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Simone Kämpfer, gegenüber manager-magazin.de am Mittwoch.
Die Ankläger hatten schon einen Tag nach der mündlichen Urteilsverkündung den Plan, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen, verkündet. Nun haben sie bis zum 18. Oktober Zeit, ihren Widerspruch schriftlich der Strafkammer am Düsseldorfer Landgericht vorzulegen. Hier erfolgt lediglich eine formale Prüfung des Schriftstücks, keine inhaltliche Stellungnahme.
Alles auf "Neustart" in Düsseldorf
Anschließend wird ein Bundesanwalt der Behörde von Generalbundesanwalt Kay Nehm die Begründung für die Revision prüfen. Dafür ist ihm keine Frist vorgegeben. Der Bundesanwalt hat die Möglichkeit, der Revision "beizutreten", also ihr zuzustimmen.
Außerdem kann er den Text der Staatsanwaltschaft mit eigenen Einschätzungen ergänzen. Aber auch wenn der Bundesanwalt nicht beitritt - was ein negatives Zeichen wäre -, wird er die Forderung an den Bundesgerichtshof (BGH) weiterleiten. Dieser hat nun die Möglichkeit, das Revisionsbegehren abzuweisen.
Eine Mehrheit der juristischen Experten geht aber davon aus, dass ein Revisionsverfahren eingeleitet wird. Diesen Auftrag würde der BGH erneut an das Landgericht in Düsseldorf vergeben. In diesem Fall würde, vielleicht schon in einem Vierteljahr, der Prozess um die Mannesmann-Abfindungen neu aufgerollt - in einer anderen Kammer und mit einem anderen Richter allerdings.
Deutsche Bank: Klärung wichtiger Fragen des Aktienrechts
In den nächsten Tagen will auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Überprüfung von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann einleiten. Ackermann und alle übrigen Angeklagten waren nach einem halben Jahr Prozessdauer von den Untreue-Vorwürfen im Zusammenhang mit der Zahlung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionen an Spitzenmanager und deren Angehörige freigesprochen worden.
Neben Ackermann verließen auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel den Gerichtssaal straffrei. Das Urteil hatte eine Welle der Kritik an der Höhe der Managereinkommen ausgelöst.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank hatte sich für eine generelle Klärung der im Mannesmann-Prozess aufgeworfenen aktienrechtlichen Fragen ausgesprochen. Dies sei "aus Gründen der Rechtssicherheit dringend geboten". Das Landgericht hatte die umstrittenen Millionenprämien im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone als zum Teil gravierend pflichtwidrig, aktienrechtlich unzulässig und nicht im Unternehmensinteresse gewertet.