Ernst & Young Zur Untätigkeit verurteilt
New York - Eine Verwaltungsrichterin der Securities and Exchange Commission (SEC) verurteilte den drittgrößten US-Wirtschaftsprüfer dazu, in den kommenden sechs Monaten keine neuen börsennotierten Kunden zu werben oder anzunehmen. Zudem muss Ernst & Young 1,7 Millionen Dollar Entschädigung zahlen.
Grund: Das Unternehmen hat gegen Unabhängigkeitsrichtlinien verstoßen. Die Börsenaufsicht SEC hatte Ernst & Young vorgeworfen, in den neunziger Jahren mit dem Softwarehersteller Peoplesoft Beratungsmandate vereinbart zu haben, obwohl die Gesellschaft auch als Wirtschaftsprüfer aktiv war. Die Geldstrafe entspricht der Höhe der Prüfungshonorare, die Ernst & Young zwischen 1994 und 1999 von Peoplesoft bezog.
Die zuständige Richterin sprach von "überwältigendem Beweismaterial", wonach Ernst & Young in "rücksichtsloser, höchst unvernünftiger und fahrlässiger" Weise gegen die Regel verstieß, dass der Buchprüfer unabhängig von seinem Mandanten sein muss. Ernst & Young könnte Berufung einlegen. Ein Sprecher sagte aber, dass die Verantwortlichen darauf verzichten, um den Streit mit der SEC beizulegen.
Die SEC hat seit vier Jahren gegen Ernst & Young ermittelt. Mit dem Abschluss suspendieren die Börsenwächter erstmals seit 1976 einen großen Wirtschaftsprüfer. Damals wurde der KPMG-Vorgänger Peat Marwick wegen beanstandeter Wirtschaftsprüfungen für sechs Monate vom Geschäft ausgeschlossen.