Die Airline wirft dem früheren Geschäftsführer ihrer Catering-Tochter LSG Sky Chefs Missmanagement vor. Nun sollen die D&O-Versicherungen einspringen. Es geht um 250 Millionen Euro, der nach Presseinformationen größte Anspruch aus der Managerhaftung je in Deutschland.
Hamburg/Frankfurt am Main - Die beiden Versicherer Gerling und Ace führen nach Angaben der "Financial Times Deutschland" die Konsortien. Ebenfalls beteiligt, zum Teil sogar in beiden Gruppen vertreten, seien die Allianz, HDI, Chubb, Victoria und andere. Das Gerling-Konsortium stelle die Grunddeckung über 150 Millionen Euro, die Zusatzdeckung von 100 Millionen Euro werde vom Bermuda-Versicherer Ace geführt.
Helmut Woelki, der frühere Geschäftsführer der Catering-Tochter LSG Sky Chefs, sowie weitere LSG-Führungskräfte stehen in der Kritik. Die Fluggesellschaft moniert, dass die Manager bei der groß angelegten Expansion der LSG vor allem in Skandinavien den Konzern auf Jahre zu ungünstigen Konditionen gebunden hätten. Der daraus entstandene Schaden wird von der Lufthansa auf mehr als 500 Millionen Euro beziffert. Dies sei ein klarer Fall für die D&O-Deckung, die bis 250 Millionen Euro reiche.
Nach Angaben der Versicherer sind die Risiken aus den LSG-Geschäften schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, von der Lufthansa jedoch nicht benannt worden. Damit wäre der Vertrag nichtig, da es sich um einen Verstoß gegen die "vorvertragliche Anzeigepflicht" handeln würde.
Nach Angaben der "Financial Times Deutschland" würden beide Seiten einen Prozess vermeiden wollen. Deshalb hätten sie sich auf den früheren Bundesrichter und jetzigen Versicherungs-Ombudsmann Wolfgang Römer als Schlichter geeinigt. Sein Schlichterspruch wird für März erwartet.
Haftpflichtversicherung für Manager
Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) gleicht einer Haftpflichtversicherung: Wie bei der Autohaftpflicht trägt die Assekuranz die Kosten, wenn der Versicherte einen Schaden verursacht hat. Manager schützen sich so vor Ansprüchen, sollte ihnen nachgewiesen werden, dass sie nicht sorgfältig gearbeitet haben und dem Unternehmen oder den Aktionären Schaden entstanden ist. Versicherungsnehmer ist in der Regel das Unternehmen.