Hintergrund Was Hartz III und IV konkret bedeuten
Berlin - Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit will die Bundesregierung die Arbeitslosigkeit senken. Die Projekte im Einzelnen:
Hartz IV:
- Für die etwa 2,7 Millionen erwerbsfähigen Bezieher von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden die Leistungen ab Juli 2004 zum Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Sozialhilfeniveau zusammengefasst. Sie erhalten als monatliche Regelleistung 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten.
- Zuständig für die ALG-II-Empfänger und deren Familien ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA). Die Union will die Federführung bei den Kommunen ansiedeln.
- Betroffen sind etwa 2,1 Millionen Haushalte mit 4,3 Millionen Personen. Wer mit einem ALG-II-Bezieher zusammenlebt - etwa Kinder -, erhält Sozialgeld in Höhe von 60 bis 90 Prozent der Regelleistung, wenn er nicht erwerbstätig ist.
- Bei der ALG-II-Berechnung werden auch Einkommen und Vermögen des Lebenspartners herangezogen. Eigenes Vermögen wird bis zu einer Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr nicht angetastet. Hinzu kommen 200 Euro pro Lebensjahr für Altersersparnisse.
- Ein bedarfsabhängiger Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro pro Monat soll verhindern, dass Familien wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder auf ALG II angewiesen sind.
- Die Zuverdienstgrenzen werden erweitert. Grundsätzlich gilt jede Arbeit als zumutbar - es sei denn, die Bezahlung unterschreitet das ortsübliche oder das tarifliche Entgelt. Für allein Erziehende muss die Kinderbetreuung sicher gestellt sein.
- Bei mangelnder Kooperation mit dem Job-Center wird das ALG II um bis zu 30 Prozent gekürzt.
- Die Union hat Hartz IV das Existenzgrundlagengesetz (EGG) entgegengestellt: Hauptunterschiede sind, dass die Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose bei den Kommunen liegen soll und eine umfassende Bezuschussung des Niedriglohnsektors vorgesehen ist.
Hartz III:
- Das Gesetz regelt den Umbau der BA und ihre Umbenennung in Bundesagentur für Arbeit zum 1. Januar 2004. Veränderungen in der Organisation und Vereinfachungen des Leistungsrechts sollen eine wirksamere Vermittlung ermöglichen.
Sozialhilfereform:
- Nach der Sozialhilfereform sollen künftig auch einmalige Leistungen wie etwa Zuschüsse für Kleidung und Hausrat pauschaliert und mit dem neuen Regelsatz abgegolten werden. Wie das ALG II liegen die Regelsätze bei 345 und 331 Euro.