Reform-Fahrplan Niederlagen im Bundesrat drohen
Kaum eines der Gesetze, über die am Freitag im Bundestag abgestimmt wird, kann ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.
Berlin - Nach der Verabschiedung der Reformvorhaben der Bundesregierung im Bundestag stehen die Beratungen im Bundesrat an, der von CDU/CSU dominiert wird. Kaum eines der Gesetze kann ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. Folgender Fahrplan ist bislang vorgesehen:
- Am 7. November berät der Bundesrat über die Reformen und legt sein Vorgehen fest. Erwartet wird, dass die Länderkammer bei den meisten Vorhaben den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anruft.
- Bislang sind Sitzungen des Vermittlungsausschusses für den 13. und 26. November sowie den 10. und 17. Dezember angesetzt. Eine Einigung wird nicht vor der zweiten Dezemberwoche erwartet.
- Im Fall einer Einigung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen müssen Bundestag und Bundesrat das Ergebnis bestätigen. Letztmöglicher Termin in diesem Jahr ist dafür der 19. Dezember, an dem der Bundesrat tagt. Da der Bundestag bereits eine Woche früher in die Weihnachtspause geht, wäre eine Sondersitzung des Bundestages erforderlich. Im Bundestag ist eine breite Mehrheit für einen im Vermittlungsausschuss vereinbarten Kompromiss zu erwarten. Dennoch will SPD-Fraktionschef Franz Müntefering in jedem Fall auch eine eigene Mehrheit der Koalition erreichen.
- Die Kanzlermehrheit der Koalition im Bundestag ist erforderlich, um einen Einspruch des Bundesrats gegen ein Gesetz zurückzuweisen, das nicht zustimmungspflichtig ist.
- Wenn es bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz keine Einigung im Vermittlungsausschuss gibt, ist es gescheitert.
- Zustimmungspflichtige Vorhaben der Bundesregierung sind unter anderem: Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV), Haushaltsbegleitgesetz mit dem Vorziehen der Steuerreform, Gemeindefinanzreform, Sozialhilfereform (zudem auch die große Handwerksnovelle mit der Abschaffung des Meisterzwanges in einem großen Teil der Handwerksberufe; diese hat aber noch nicht den Bundestag passiert).
- Zustimmungsfrei sind die Reform der Bundesanstalt für Arbeit (Hartz III) und die Erhöhung der Tabaksteuer; ebenso die kleine Handwerksnovelle, die bereits im Vermittlungsausschuss ist.